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Resale im deutschen Festnetzmarkt (Nr. 235)

Neuer Diskus: Resale im deutschen Festnetzmarkt

Karl-Heinz Neumann

Resale im deutschen Festnetzmarkt
Nr. 235 / Mai 2002

Zusammenfassung

Gemessen an den Marktrealitäten hat der Dienstewettbewerb im Vergleich zum infrastrukturbasierten Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt (bislang) eine eher vernachlässigbare Marktbedeutung im Festnetz gewonnen. Damit unterscheidet sich die Marktentwicklung in der Marktliberalisierung im Festnetz völlig von der im Mobilfunk.

Diensteanbieter spielten insbesondere in den ersten Jahren nach der Marktöffnung eine ganz entscheidende Rolle in der Wettbewerbsentwicklung. In der Spitze verfügten Service Provider über einen Marktanteil von mehr als 60 % im Vergleich zum Direktvertrieb der Netzbetreiber.

Demgegenüber ist die Rolle des Dienstewettbewerbs und der Diensteanbieter im Festnetz (derzeit) noch äußerst begrenzt.

Dienstewettbewerb findet bislang nur bei Fern- und Auslandsverbindungen statt. Der Marktanteil der Reseller beträgt hier 3 %, bezogen auf den gesamten Festnetzmarkt dagegen nur 1,2 %. Gerade im Marktsegment der lokalen (Telekommunikations-)Dienste, in dem es bislang auch erst einen, bezogen auf den Gesamtmarkt, sehr geringen infrastrukturbasierten Wettbewerb gibt, gibt es praktisch auch keinen Dienstewettbewerb. Da bei Fern- und Auslandsverbindungen keine Wettbewerbsstörungen im Markt für Vorleistungen für Reseller identifiziert werden können, kann die Marktposition der Reseller als Marktergebnis interpretiert werden: Das Geschäftsmodell des Netzbetreibers ist in diesem Marktsegment angesichts der geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen für Wettbewerber attraktiver als das des Diensteanbieters.

Gänzlich anders stellen sich die Wettbewerbsverhältnisse und regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich von Netzanschlussleistungen (Telefonanschluss, DSL-Anschluss) und bei Ortsverbindungen dar. Der einzige wirtschaftlich elevante Vorleistungslieferant für Diensteanbieter ist hier die DTAG. Nachdem sie sich zunächst geweigert hat, überhaupt Resellern Vorleistungsangebote zu unterbreiten, hat die Regulierungsbehörde ihr dies in einer Entscheidung vom März 2001 als Verpflichtung auferlegt. Trotz dieser Verpflichtung hat der Verhandlungsprozess immer noch nicht zu einem marktrelevanten Vorleistungsangebot für Reseller geführt.

Die Verfahrensabläufe der verschiedenen Resale-Regulierungsverfahren werden dargestellt und gezeigt, dass die Vorleistungsregulierung in Deutschland wegen der verschiedenen Entscheidungsstufen und der Verfahrenslänge infolge der mehrstufigen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung Effizienzprobleme aufweist. Die Verfahrensabläufe des Resale-Falles können als Fallstudie für diesem Zusammenhang dienen und Hinweise für eine gesetzgeberische Reform liefern.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.