Aufbau intelligenter Energiesysteme – Bandbreitenbedarf und Implikationen für Regulierung und Wettbewerb (Nr. 372) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Aufbau intelligenter Energiesysteme – Bandbreitenbedarf und Implikationen für Regulierung und Wettbewerb (Nr. 372)

Aufbau intelligenter Energiesysteme – Bandbreitenbedarf und Implikationen für Regulierung und Wettbewerb

Zusammenfassung

Im Rahmen der Energiewende entstehen neue Anforderungen an das Energiesystem. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bieten sowohl netzseitig als auch auf den Endkunden gerichtet neue Anwendungs- und Lösungsmöglichkeiten, z.B. durch die Möglichkeit zur Steuerung einzelner (dezentraler) Erzeugungsanlagen oder das Angebot zeit- und lastabhängiger Tarife. Um dies zu ermöglichen bedarf es entsprechender Telekommunikationsnetze mit ausreichender Bandbreite zur Durchleitung der Informationen.

Dieser Diskussionsbeitrag untersucht verschiedene Anwendungsfälle und schätzt den jeweiligen Bedarf an Bandbreite ab. Dies sind: die Datenübertragung zur Information des Kunden, die Datenübertragung zur Abrechnung, neue Produktangebote für den Endkunden, die Datenübertragung zur Steuerung und Regelung, die Wartung der Netzapplikationen sowie die Elektromobilität. Für alle Anwendungen wird, je nach Notwendigkeit, ein zusätzliches Datenvolumen zum Schutz der Daten kalkuliert. Es zeigt sich, dass alle abgeschätzten Werte deutlich unter dem Wert 1 Mbit/s liegen, der für eine flächendeckende Breitbandversorgung definiert wurde. Bestehende öffentliche Telekommunikationsnetze sind daher in der Lage, die erforderliche Telekommunikation für die Vorgänge innerhalb eines intelligenten Energiesystems neben dem übrigen Telekommunikationsverkehr zu übertragen. Neben organisatorischen Herausforderungen, die dabei zu lösen sind, kann man davon ausgehen, dass ein intelligentes Energiesystem bereits heute mit Rückgriff auf die bestehende Infrastruktur öffentlicher Telekommunikationsnetzes flächendeckend ausgebaut werden kann, ohne dass dazu ein flächendeckendes Glasfasernetz zur Verfügung stehen muss.

Die Bereitstellung der für Smart Grids bzw. Smart Markets benötigten TK-Infrastruktur kann auf zwei Wegen erfolgen. Jeder Akteur im Energiemarkt (Netzbetreiber, Lieferant, Messstellenbetreiber etc.) kann seine eigene Infrastruktur aufbauen (dedizierter Ansatz), oder es gibt gemeinsam mit mehreren Akteuren genutzte Netze (shared-Ansatz). Vor- und Nachteile beider Ansätze werden diskutiert.

Bei gleichzeitigem Ausbau von Strom- und TK(Glasfaser)-Infrastruktur sinken die Infrastrukturkosten für beide Infrastrukturbetreiber. Der Aufbau von Glasfasernetzen für die Telekommunikation wird daher attraktiver, Teile der Infrastrukturkosten werden durch das Stromnetz getragen und umgekehrt. Eine Quersubventionierung könnte dadurch entstehen, dass Glasfasern für den Betrieb des Stromnetzes ausgebaut werden, für die keine Notwendigkeit besteht, nur um ein preiswertes Telekommunikationsnetz mit auszubauen. Die Regelungen im § 7 TKG (Strukturelle Separierung) sind allerdings sehr weitgehend und scheinen geeignet, Quersubventionierung wirksam zu unterbinden. Handlungsbedarf besteht an dieser Stelle daher nicht.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.

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