Anreizregulierung und Netzinvestitionen (Nr. 339) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Anreizregulierung und Netzinvestitionen (Nr. 339)

Zusammenfassung

Am 1. Januar 2009 wurde die kostenbasierte Genehmigung der Netzentgelte im deutschen Strom- und Gassektor auf das System der Anreizregulierung umgestellt. Dieser Systemwechsel rückt die Frage nach der Investitionskompatibilität dieses auf Anreize zur effizienten Leistungserbringung ausgerichteten Regulierungsregimes in den Fokus.

Vor diesem Hintergrund untersucht das WIK, wie sich das neue Regime auf die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber auswirkt. Im Fokus der Betrachtung stehen dabei die Verteilernetzbetreiber Strom und Gas[1]. Ziel dieses Projektes ist es, anhand einer repräsentativen Zufallsstichprobe eine modellgestützte erste Evaluierung vorzunehmen, ob unter dem Regime der Anreizregulierung eine Aufrechterhaltung des Netzbetriebs bei gleichzeitiger kontinuierlicher Erneuerung des Netzes (Ersatzinvestitionen) möglich ist.

Zur Beurteilung der Investitionsfähigkeit der Verteilernetzbetreiber wird ein Totalmodellansatz gewählt, der die Wirkungen vorausgegangener und zukünftiger Investitionsentscheidungen anhand eines Netzbetreibermodells simuliert. Dieser Ansatz basiert auf der so genannten Wiederanlageprämisse. Diese besagt, dass die erforderlichen Ersatzinvestitionen aus den Rückflüssen aus Altanlagen finanziert werden sollen. Daraus folgt, dass zur Bewahrung der Investitionsfähigkeit die verfügbaren Cashflows herangezogen werden. Fehlt es dem Netzbetreiber an Cashflow, resultiert daraus eine geringere Investitionsfähigkeit. Als weiterer Beurteilungsmaßstab für die Investitionsfähigkeit gilt, dass der Netzbetreiber in der Lage ist, seine regulatorisch zugestandene Eigenkapitalverzinsung grundsätzlich zu verdienen. Notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die Investitionsfähigkeit eines Netzbetreibers ist es überdies, dass die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes gewährleistet wird.

Die Modellierung fußt auf der Verhaltensannahme, dass ein Netzbetreiber die Vorgaben der ARegV umsetzt, und damit sowohl seine individuellen Ineffizienzen abbaut, als auch den generellen sektoralen Produktivitätsfortschritt der Branche realisiert. Anhand von Sensitivitätsanalysen werden überdies kritische Determinanten der Investitionsfähigkeit identifiziert.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die ARegV die ökonomische Aufrechterhaltung des Netzbetriebs bei gleichzeitiger kontinuierlicher Erneuerung des Netzes erlaubt. Netzbetreiber können bei Umsetzung der regulatorischen Vorgaben ihre Eigenkapitalverzinsung generell verdienen. [1] Grundsätzlich wirken die untersuchten Rahmenbedingungen auch auf den Transportnetzbetrieb. Eine Evaluierung der Investitionsfähigkeit des Transportnetzbetriebes ist jedoch nicht Gegenstand dieses Gutachtens.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.