Um Geoblocking in Fällen zu untersagen, in denen dieses ungerechtfertigt ist, ist seit 2018 die aktuelle Geoblocking Verordnung in Kraft. Jedoch liegen gewisse Dienstleistungen gänzlich oder zumindest teilweise außerhalb des Geltungsbereichs der aktuellen Verordnung. Hierzu gehören Dienstleistungen, die Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten im audiovisuellen Sektor und in gewissen nicht-audiovisuellen Sektoren (in Bezug auf Artikel 4) erlauben.
Die Studie „Study on the impacts of the extension of the scope of the Geo-blocking Regulation to audiovisual and non-audiovisual services giving access to copyright protected content“ liefert der EU Kommission (DG Connect) auf Grundlage verschiedener methodischer Instrumente wie Befragungen und Umfragen unter Industrievertretern und Konsumenten, Testeinkäufen, und Datenbank- sowie Literaturanalysen eine Einschätzung über die Auswirkung der Erweiterung des Geltungsbereichs der Geoblocking Verordnung in Hinblick auf die bisher ausgeschlossenen audiovisuelle und nicht-audiovisuelle Dienstleistungen.
In der Studie werden unterschiedliche Branchen betrachtet. So wäre es beispielsweise durchaus möglich, dass eine Erweiterung der Geoblocking Verordnung sich erheblich positiv auf die Nachfrage und die Vielfalt audiovisueller Inhalte auswirkt. Jedoch könnte eine Erweiterung der Geoblocking Verordnung auch komplexe Auswirkungen auf die Neuproduktion von Filmen und audiovisuellen Werken durch den europäischen audiovisuellen Sektor haben kann. Auch im Zusammenhang mit der Musikbranche, vor allem in Bezug auf Abo-Musikstreamingdienste, sind zwei gegensätzliche Effekte einer Erweiterung der Geoblocking Verordnung denkbar. Die Studie beschreibt, dass Konsumenten wohlmöglich zu günstigeren Angeboten in andern Mitgliedsstaaten wechseln werden. Gleichzeitig würde aufgrund des Zugangs zu günstigeren Angeboten die gesamte Nachfrage steigen. Insgesamt würde dies erhebliche Wohlfahrtstransfers und eine leicht positive Veränderung des Wohlfahrtsverlusts auslösen. Jedoch ist es auch möglich, dass Anbieter Einheitspreise für alle Mitgliedsstatten festlegen und sich die Preise insgesamt auf einem höheren Niveau einpendeln. Dies hätte einen negativen Wohlfahrtseffekt. In der E-Book Branche bestehe bei einer Erweiterung der Geoblocking Verordnung zudem das Risiko einer negativen Auswirkung für kleine Buchhändler.
Die Studie steht in englischer Sprache zum Download zur Verfügung.