Mit der Bereitstellung von Frequenzen im Bereich 3,7 bis 3,8 Gigahertz (GHz) im Jahr 2019 für lokale Anwendungen war die Bundesnetzagentur international ein Pionier und hat damit frühzeitig die frequenzregulatorischen Weichen für den Aufbau von Campusnetzen gestellt. Grund genug, nach zwei Jahren seit dem Start der Vergabe den Status quo des Aufbaus von Campusnetzen in Deutschland zu beleuchten, bestehende Chancen und Hemmnisse für Unternehmen und Organisationen zu benennen und die regulatorische Vorgehensweise in Deutschland in einen internationalen Kontext einzuordnen.
Grundlage der Analyse ist eine umfangreiche Umfrage unter den Zuteilungsinhabern von lokalen Frequenznutzungsrechten in Deutschland, die im August 2021 durchgeführt wurde. Eine umfassende Auswertung mit Abbildungen und Statistiken findet sich im unteren Download-Bereich.
Die gewonnen Erkenntnisse zu den frequenzregulatorischen Aspekten, dem Antragsverfahren für lokale Frequenznutzung in Deutschland und den aktuellen Entwicklung bei der Umsetzung von Campusnetzen wurden in einem Zeitschriftenartikel in der N&R 2021 (Heft 6) veröffentlicht. Ebenso wurden die regulatorischen Vorgaben zur Vergabe von lokalen Frequenzen in Deutschland in einen internationalen Kontext gestellt. Siehe hier ...