Im März 2013 hat die dänische Regierung einen Aktionsplan für „Eine bessere Breitband- und Mobilfunk-Abdeckung im ganzen Land" verabschiedet. Eines der Ziele des Plans ist die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen auf dem Festnetz-Breitbandmarkt.
Der dänische Breitbandmarkt zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass TDC als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht auf allen drei Plattformen (Kupfer, Kabel-TV und Glasfaser) aktiv ist. Die umfassende Marktmacht von TDC auf dem dänischen Breitbandmarkt führt dazu, dass der Breitbandmarkt trotz Implementierung von umfassenden Regulierungsmaßnahmen durch die dänische Regulierungsbehörde weiterhin durch strukturelle Wettbewerbsprobleme gekennzeichnet ist.
Vor diesem Hintergrund hatte die dänische Regulierungsbehörde DBA die WIK-Consult im Mai 2014 mit einer Studie zur Analyse der Marktstrukturen im dänischen Breitbandmarkt (engischer Titel: „Analysis of market structures in the Danish broadband market") beauftragt.
Im Rahmen der Studie wurde eine detaillierte Analyse der Marktstruktur erstellt, um darauf aufbauend Optionen vorzuschlagen, die über die gängigen ex-ante Regulierungsverpflichtungen hinausgehen. Die folgenden Optionen wurden vorgestellt:
- Die Einbeziehung der Gemeinden bei der Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur;
- Eine symmetrische Regulierung bei glasfaserbasierten Terminierungssegmenten;
- Der Zugang zu Glasfasernetzen von Versorgungsunternehmen;
- Die Funktionale Trennung des Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht TDC;
- Die Veräußerung der Kabelnetze durch TDC.
Zwei Optionen können als Verpflichtungen auferlegt werden und bieten daher eine echte politische Handlungsmöglichkeit. Die erste Option ermöglicht eine bedeutendere Rolle der Gemeinden bei der Förderung einer digitalen Infrastruktur. Die zweite Option beinhaltet die Umsetzung einer symmetrischen Regulierung für FTTH-Terminierungssegmente. Für die anderen Optionen besteht keine rechtliche Grundlage, weshalb sie nicht als verpflichtende Maßnahmen eingesetzt werden können. Letztere Optionen können unter den gegenwärtigen rechtlichen Gegebenheiten aber dann relevant werden, wenn ihre Umsetzung aus Sicht der Marktteilnehmer selbst wirtschaftlich sinnvoll erscheint und diese sich dafür aus kommerziellen Gründen entscheiden. Dies trifft sowohl auf den Zugang zu Glasfasernetzen von Versorgungsunternehmen zu als auch auf die Funktionale Trennung oder Veräußerung der Kabelnetze durch TDC.