Ausgestaltungsmöglichkeiten des generellen X-Faktors in der deutschen Anreizregulierung (Nr. 519) © Photo Credit: mike-wilson-39902

Ausgestaltungsmöglichkeiten des generellen X-Faktors in der deutschen Anreizregulierung (Nr. 519)

Der breit angelegte NEST-Prozess (Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.) der BNetzA bietet die Chance, Schwachstellen auch beim generellen X-Faktor in Hinblick auf die fünfte Regulierungsperiode zu korrigieren. Im Rahmen der Studie wurden die wesentlichen in der Diskussion befindlichen Weiterentwicklungsoptionen beleuchtet. Dabei konnte keine Variante als eindeutig vorteilhaft identifiziert werden.

Der generelle X-Faktor ist neben dem Effizienzvergleich ein wesentliches Element im Kontext einer Anreizregulierung, die Wettbewerb simulieren will. Der generelle X-Faktor übernimmt dabei die Funktion, dass Netzbetreiber wie Unternehmen im Wettbewerb durch technischen Fortschritt bedingte Produktivitätsveränderungen während einer Regulierungsperiode an die Netzkunden weitergeben. 

Im Rahmen dieser Studie wurden mit Doppelberücksichtigungen bei den Kapitalkosten in Form einer doppelten Inflationierung bzw. einer doppelten Produktivitätsvorgabe sowie Änderungen der Versorgungsaufgabe während einer Regulierungsperiode einige Aspekte näher beleuchtet, die im gegenwärtigen Design der deutschen Anreizregulierung für Energienetze als nicht unproblematisch eingestuft werden können. 

Im Hinblick auf mögliche Weiterentwicklungen des Produktivitätsfaktors konnte keiner der in der Diskussion befindlichen Vorschläge als eindeutig vorteilhaft gegenüber den anderen Varianten identifiziert werden. Die Wahl einer möglichen Anpassung hängt entscheidend von der Schwerpunktsetzung und Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien sowie Einschätzungen über die zukünftigen Transformationsprozesse und Rahmenbedingungen der Netzwirtschaft ab. 

Einige Punkte – wie z. B. der der deutschen Anreizregulierung inhärente Zeitverzug sowie der funktionale Zusammenhang beim auf dem Verbraucherpreisindex und dem Produktivitätsfaktor basierenden Fortschreibungsterm für die Kosten des Basisjahres – lassen sich unabhängig von der Frage, wie der generelle X-Faktors bestimmt wird und worauf er angewendet wird (operative Kosten oder Gesamtkosten), bereinigen. 

Unabhängig von der zukünftigen Ausgestaltung des generellen X-Faktors ist zudem die Wichtigkeit der Beibehaltung eines auf den Gesamtkosten aufsetzenden Effizienzvergleichs herauszuheben. Nur in Verbindung mit dem Effizienzvergleich kann es zu sachgerechten Weiterentwicklungen des generellen X-Faktors kommen.