Die wirtschaftliche Replizierbarkeit von Endkundenprodukten marktbeherrschender Unternehmen ist eine der Voraussetzungen für eine flexiblere Entgeltregulierung von Breitbandvorleistungen. Diese wird anhand des Economic Replicability Test (ERT) überprüft. Im Rahmen des ERT prüft die nationale Regulierungsbehörde, ob die Marge zwischen dem Endkundenpreis des SMP-Netzbetreibers und dem Preis des relevanten regulierten Vorleistungsprodukts die zusätzlichen nachgelagerten Kosten inklusive eines angemessenen Prozentsatzes der Gemeinkosten deckt, die einem Vorleistungsnachfrager entstehen. Damit dieser mit dem marktbeherrschenden Unternehmen konkurrieren kann, darf diese Marge nicht negativ sein.
Vor dem Hintergrund des im Februar 2023 von der Europäischen Kommission verabschiedeten Entwurfs der Gigabit Connectivity Empfehlung, welche die Empfehlung der Kommission vom 20. September 2010 über den regulierten Zugang zu Zugangsnetzen der nächsten Generation (NGA Empfehlung) und die Empfehlung der Kommission vom 11. September 2013 über einheitliche Nichtdiskriminierungsverpflichtungen und Kostenrechnungsmethoden zur Förderung des Wettbewerbs und zur Verbesserung des Umfelds für Breitbandinvestitionen (NDCM Empfehlung) ablösen soll, stellt sich die Frage, wie sich die Anwendung des ERT in der Praxis entwickelt hat und welche Implikationen die neue Empfehlung für die Anwendung des ERT hat.
In der vorliegenden Studie wird ein internationaler Benchmark über die Anwendung des ERT in Belgien, Irland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Slowenien und Spanien durchgeführt. Der Fokus des Benchmarks liegt auf den folgenden ERT-Parametern:
- Die Definition und Aggregation der Flaggschiffprodukte
- Das Effizienzlevel des alternativen Netzbetreibers
- Die relevanten regulierten Vorleistungen und Referenzpreise
- Die relevanten nachgelagerten Kosten
- Die Testmethode, der Rentabilitätsansatz und der relevante Zeitraum
- Die Berücksichtigung regionaler Aspekte im ERT