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Preisbildungsmodelle und deren Anwendung im Briefdienst (vergriffen) (Nr. 143)

Preisbildungsmodelle und deren Anwendung im Briefdienst (vergriffen)

Frank Pieper

Preisbildungsmodelle und deren Anwendung im Briefdienst
Nr. 143 / Januar 1995
(vergriffen)

Zusammenfassung

Die DBP Postdienst besitzt das ausschließliche Recht zur Beförderung von adressierten schriftlichen Mitteilungen. In der Marktform des Monopols stellen sich im unregulierten Zustand Preise und Mengen ein, die zwar den Gewinn des Unternehmens maximieren, nicht aber die Wohlfahrt der Gesellschaft. Aus diesem Grunde reguliert der Staat die Preise. Unter konzeptionellen Gesichtspunkten erfüllt die Ramsey-Preisbildung die gestellten Anforderungen am besten. Im Hinblick auf die Praktikabilität gelten Einschränkungen, wobei die wohl wichtigste die mangelnde Verfügbarkeit von Daten ist. Ein aus dieser Kritik heraus entwickelter Ansatz ist die "kostenorientierte" Preisbildung, die ihrerseits wiederum aufgrund der willkürlichen Zuschlüsselung von Kosten kritisiert wird. Bei den durchgeführten Preisberechnungen zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Ergebnissen dieser Preisbildungsansätze.

Als Tendenz ist jedoch erkennbar, daß die Ergebnisse umso weniger voneinander abweichen, je größer der Anteil der direkt zurechenbaren Kosten ist. Daraus läßt sich folgern, daß die Wohlfahrtsverluste der kostenorientierten Preisbildung umso kleiner sind, je geringer der Anteil der nicht zurechenbaren Kosten ist. In den hier vorgenommenen Preisberechnungen liegen diese Voraussetzungen allerdings nicht vor. Aus diesem Grunde können "kostenorientierte" Preise auch nicht als Referenzpreise für die Bewertung der aktuellen Preisstruktur der DBP Postdienst herangezogen werden.

Der Vergleich der aktuellen Postdienst-Preise mit Ramsey-Preisen fördert zutage, daß je nach Kostenniveau die aktuelle Preisstruktur in etwa mit der Ramsey-Preisstruktur übereinstimmt - also wohlfahrtsoptimale Preise gesetzt werden. Dieses Ergebnis hängt jedoch von zahlreichen Annahmen ab, die in weiteren Untersuchungen erst bestätigt werden müssen.

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