Werner Neu
Interconnection of Telecommunications Networks in Australia
Nr. 144 / Januar 1995
Zusammenfassung
Die Frage, wie die Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen (Interconnection) geregelt wird, ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Liberalisierung des Sektors. Dies wurde auch von der Regierung Australiens erkannt, als sie 1991 entschied, den Telekommunikationsmarkt dem Wettbewerb zu öffnen. Die vorliegende Studie beschreibt und analysiert die australischen Erfahrungen mit Interconnection bis zum Juni 1994.
1991 verabschiedete das australische Parlament ein Telekommunikationsgesetz, das nicht nur die Möglichkeit zur Lizenzierung anderer Netzbetreiber vorsieht, sondern auch mittels eines umfassenden Regelwerks die Frage behandelt, wie das Interconnection zwischen dem vormaligen Monopolisten und seinen neuen Wettbewerbern zu regulieren sei. Im gleichen Jahr wurde die - 1988 geschaffene - Regulierungsbehörde von der Regierung beauftragt, die technischen und ökonomischen Bedingungen des Interconnection im einzelnen auszuarbeiten.
Auf der Basis des Telekommunikationsgesetzes wurden ein zweiter Festnetzbetreiber sowie zwei neue Mobilfunknetzbetreiber (einer dieser Betreiber ist gleichzeitig der zweite Festnetzbetreiber) lizenziert. Die von der Regulierungsbehörde ausgearbeiteten Interconnection-Bedingungen bildeten die Grundlage für eine Reihe von Regeln, die die Regierung als Prinzipien der Interconnection-Preissetzung fixierte.
Die zuvor von Regulierer- und Regierungsseite fixierten Prinzipien und Bedingungen erleichterten die Interconnection-Vereinbarungen zwischen dem vormaligen Monopolisten und den neuen Wettbewerbern. Als der zweite Festnetzbetreiber jedoch einen bestimmten Marktanteil erreicht hatte, mußte erneut, und zwar diesmal auf kommerzieller Basis verhandelt werden. Dies erfolgte im ersten Halbjahr 1994.
Zwei Aspekte des australischen Interconnection-Regelwerks sind von speziellem Interesse. Zum einen dürfen die Interconnection Preise prinzipiell nicht zur Deckung der Kosten der "Universal Service Obligation" (Infrastrukturauftrag) des Monopolisten beitragen. Diese Kosten werden aus einem gesonderten Fonds finanziert. Zum zweiten hat der Regulierer zwar einerseits viel dazu beigetragen, daß Interconnection-Vereinbarungen zustandekommen; andererseits betonte er jedoch seine Absicht, sich zurückzuziehen, sobald sich die neuen Wettbewerber am Markt etabliert haben und somit in der Lage sind, selbständig und erfolgreich mit dem vormaligen Monopolisten zu verhandeln.
[Nur in englischer Sprache erhältlich.]