Wolfgang Elsenbast
Kooperation im Schalterbereich der Post - Ein europäischer Vergleich
Nr. 147 / April 1995
Zusammenfassung
In Deutschland besteht seit der Postreform I zwischen dem Postdienst und der Postbank ein fortdauernder Konflikt über die Ausgestaltung des Vertrags über die gemeinsame Schalternutzung. Insbesondere die Preise und die Qualität der von der Deutschen Post AG für die Deutsche Postbank AG erbrachten Leistungen sind von Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Bank.
Aufgrund der Ähnlichkeit des Verhandlungsgegenstands “Erbringung von Schalterleistungen“ erscheint es a priori sinnvoll, die vertraglichen Lösungen als auch die Entwicklung der Kooperation in anderen europäischen Ländern zu untersuchen. Für diese Studie wurden die Niederlande, Großbritannien, Dänemark und Schweden ausgewählt. Diese Auswahl knüpft an den Ländervergleich im Diskussionsbeitrag Nr. 78 an und gewährleistet durch die zusätzliche Hereinnahme von Schweden zugleich einen weitgehenden Überblick über die aus der deutschen Sicht interressanten Kooperationsformen. Bei der Darstellung der wichtigsten Vertragselemente zeigen sich weitgehende Parallelen aber auch Unterschiede im Grad der “Ökonomisierung“ der Verträge, zwischen der Schalterdienstleistungen erstellenden Unternehmung und der Bank welche u.U. auf die landesspezifische Historie der Kooperationen zurückzuführen sind. So verlangt bspw. Counters, die Schaltertochter des Post Offices (Großbritannien) für jede Dienstleistung einen marktorientierten Zweistufentarif. Hingegen werden in den anderen ausgewählten Ländern die Leistungen im Kern durch eine kostenorientierte Vergütung für das Netz und für die Erbringung der Transaktionen (Tätigkeitsvergütung) abgedeckt. Auch die Qualitätssicherung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
Der analytische Teil der Studie besteht aus einer an Produktions- und Transaktionskosten orientierten Bewertung der Kooperationsformen sowie eine Empfehlung für die Gestaltung des Schaltervertrages.
Sind die Produktionskostenunterschiede als gering zu klassifizieren, so bestimmen Unterschiede in den Vereinbarungs-, Kontroll- und Anpassungskosten die relative Vorteilhaftigkeit der Kooperationsformen. Als relevante Einflußgrößen auf die Transaktionskosten werden der Umfang an privaten Kosteninformationen (insbesondere auf Seiten der Schalterdienstleistungen erstellenden Unternehmung), die Flexibilität und Ergebnisverantwortung von Schalter als auch die Einflußmöglichkeiten der Bank identifiziert.
Die Analyse der Verträge ergibt im wesentlichen die folgenden Empfehlungen: Das Vertragskonstrukt zwischen den Unternehmen sollte langfristiger Natur und möglichst flexibel sein. Die Qualität der nachgefragten Dienstleistungen sollte hinreichend genau im Vertrag beschrieben werden. Sanktionen im Falle nichtzureichender Qualität sollten verhaltensbeeinflußend sein. Sowohl die Exklusivität als auch der Grad der Gewährung von Einflußmöglichkeiten der Bank auf die Schalternetzentwicklung sind Verhandlungssache. Beide Parameter sollten in der Vergütung berücksichtigt werden. Die Vergütungen sollten marktorientiert sein. Vorgeschlagen wird ein dreigliedriges Schema, welches die Elemente Netzugangspreis(e), dienstleistungsspezifische variable Preise und ein Investitionsmodul enthält. Die Anpassungmöglichkeiten der Vergütungen sollten unter Anlehnung an das Price-Cap-Verfahren gestalten werden. Die Vertragsverhandlungen als auch die Schlichtung von Interessensgegensätzen sollten nicht durch den Regulator beeinflußt werden.