Bernd Ickenroth
Die Finanzierung des Universaldienstes im Wettbewerb - Erfahrungen im Ausland und Implikationen für Deutschland
Nr. 154 / November 1995
Zusammenfassung
Am 1. Januar 1998 werden die Telekommunikationsmärkte in den Ländern der Europäischen Union und somit auch in Deutschland vollständig liberalisiert. Dies wirft die Frage auf, wie die Finanzierung der Universaldienstkosten sichergestellt werden sollte, wenn nur einer der im Wettbewerb stehenden Anbieter in den meisten Fällen wird dies weiterhin der etablierte Netzbetreiber sein den Universaldienstverpflichtungen unterliegt. Es ist in diesem Fall zu erwarten, daß durch den Wettbewerb die Möglichkeiten des etablierten Anbieters, ein mögliches Universaldienst-Defizit auf dem Wege der Quersubventionierung abzudecken, eingeschränkt werden.
Zwei alternative Finanzierungsmethoden werden in dieser Studie analysiert und diskutiert. Eine Methode besteht in der Zahlung von "Access Charges". Dies bedeutet, daß ein Teil des Interconnection Preises, den ein Wettbewerber an den Universaldienstanbieter zu zahlen hat, zur Deckung der Universaldienstkosten beiträgt. Die Alternative ist die Einrichtung eines "Universaldienstfonds". Ein solcher Fonds wird finanziert von den konkurrierenden Anbietern in der Regel im Verhältnis zu deren jeweiligem Marktanteil.
Die Analyse der theoretischen Modelle zur Interconnection Preissetzung liefert kaum Argumente für die Access-Charge-Lösung. Es wird gezeigt, daß eine Kombination von kostenorientierten Interconnection Preisen und, falls notwendig, die Einrichtung eines Universaldienstfonds den effizienteren und auch praktikableren Ansatz darstellt. Die internationalen Erfahrungen in drei Ländern mit Netz- und Sprachtelefondienstwettbewerb (Großbritannien, USA, Australien) bestätigen dieses Resultat: In Großbritannien wurde die Abschaffung des Access-Charge-Regimes und die Einführung eines Universaldienstfonds bereits beschlossen und auch die US-amerikanischen Access Charges stehen zunehmend in der Kritik. In Australien wurde dagegen von vornherein ein Universaldienstfonds eingerichtet.
Vor dem Hintergrund der theoretischen Analyse und der internationalen Erfahrungen werden Implikationen hinsichtlich der regulierungspolitischen Situation in Deutschland abgeleitet. Es ist festzustellen, daß der vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation im Entwurf des Telekommunikationsgesetzes vertretene Ansatz, insbesondere im Hinblick auf das Votum für den Universaldienstfonds und damit implizit gegen die Access-Charge-Lösung, mit der Analyse in der vorliegenden Studie als weitgehend konsistent anzusehen ist.