Wolfgang Elsenbast
Ausschreibung defizitärer Universaldienste im Postbereich
Nr. 176 / August 1997
Zusammenfassung
In diesem Beitrag wird erörtert, ob die Ausschreibung von defizitären Universaldiensten, kurz Universaldienstauktionen, ein geeignetes und effizientes wirtschaftspolitisches Instrument sind. Der Entwurf des neuen Postgesetzes beschränkt das Einsatzfeld von Universaldienstauktionen auf die Dienste, bei deren Erstellung ein Kompensationsanspruch durch den marktbeherrschenden Anbieter, welcher mit der Erstellung des Universaldienstes beauftragt werden kann, nachgewiesen wird.
Nach Maßgabe der Kompensationsforderungen des beauftragten marktbeherrschenden Anbieters hat der Regulierer geeignete Auktionsobjekte festzulegen. Die ökonomische Analyse ergab diesbezüglich eine Reihe von Teilleistungen, welche auf regionaler oder lokaler Ebene auszuschreiben sind. Neben der Ausschreibung der lokalen Brief- bzw. der lokalen oder regionalen Paketzustellung sind dies die Schalterannahme von Briefen und Paketen (eventuell inklusive Einsammlung aus öffentlichen Briefkästen), die regionale Einsammlung und Zustellung von Briefen inklusive der Schalterannahme von Briefen und Paketen (somit faktisch ein lokales Briefdienstnetz mit Paketannahme), die lokale bzw. regionale Einsammlung und Zustellung von Paketen in- bzw. exklusive der Einsammlung der Schalterannahme von Briefen und Paketen.
Unabhängig vom Ausschreibungsobjekt ist in einem Vorverfahren der jeweilige berechtigte Kompensationsanspruch des beauftragten marktbeherrschenden Anbieters zu bestimmen und mit der in der Auktion gültigen Maximalkompensation gleichzusetzen. Dies gewährleistet die Effizienz der Universaldienstauktion. Allein solche Dienstleistungen sollten ausgeschrieben werden, die nach Bekanntgabe der Maximalkompensation im Vorverfahren auf ein Interesse von qualifizierten Bietern stoßen.
In der Untersuchung werden weitere relevante Voraussetzungen identifiziert, die einen Rahmen für eine erfolgreiche wettbewerbliche Universaldienstvergabe bilden. Ein zentraler Punkt bildet dabei die Wahl des Auktionstypes. Bei Universaldienstauktionen sind die wichtigsten Entscheidungsparameter für die Wahl eines Auktionstypes das Vorliegen von Synergien und die Kollusionswahrscheinlichkeit, welche annäherungsweise anhand der Zahl der potentiellen Bieter abgeschätzt werden kann. Sind diese bekannt, so kann der Regulierer einen geeigneten Auktionsmechanismus festsetzen. Ansonsten sollte das Vorverfahren auch zur Ermittlung des potentiellen Bietinteresses herangezogen werden.
Bei vernachlässigbaren Synergien und einer geringen Teilnehmeranzahl (d.h. einer hohen Kollusionsgefahr) ist eine (simultane) einstufige geheime Höchstpreisauktion zu bevorzugen. Ist hingegen bei den wesentlichen Auktionsobjekten, d.h. bei denjenigen mit den höchsten Maximalkompensationen, ein hinreichendes Bieterinteresse festzustellen, so sollte eine simultane mehrstufige geheime Höchstpreisauktion bevorzugt werden. Bei relevanten Synergien zwischen den Auktionsobjekten sollte allerdings prinzipiell zusätzlich die Möglichkeit erwogen werden, kombinatorische Angebote abzugeben. Diese sind der Komplexität und damit sowohl der Anzahl der auszuschreibenden Universaldienstleistungen als auch dem gewählten Auktionstyp anzupassen. Bei einer geringeren Kollusionsgefahr ist dann auch eine simultane einstufige geheime Zweithöchstpreisauktion (mit kombinatorischen Geboten) attraktiv.
Von den weiteren relevanten Rahmenbedingungen ist an dieser Stelle insbesondere herauszuheben, daß - zur Sicherstellung eines Bietwettbewerbes - die in der Universaldienstauktion erfolgreichen Bieter die Möglichkeit zum Netzanschluß an das marktbeherrschende Unternehmen zu ex ante vereinbarten Teilleistungspreisen erhalten müssen, soweit diese nicht selbst landesweit operierende marktbeherrschende Unternehmen sind.