Hilke Smit
Die Anwendung der GATS-Prinzipien auf dem Postsektor und Auswirkungen auf die nationale Regulierung
Nr. 205 / Mai 2000
Zusammenfassung
Das GATS Abkommen bildet einen integralen Bestandteil der Welthandelsorganisation (WTO). Die Zielsetzung dieser Vereinbarung ist die schrittweise Herbeiführung einer progressiven Liberalisierung des Welthandels mit Dienstleistungen. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des vorliegenden Beitrags untersucht werden, welche Konsequenzen die Anwendung dieser Prinzipien auf den Postsektor hat und wie die Prinzipien für die spezielle Situation des Postsektors ausgelegt werden können. Ferner wird analysiert, inwieweit das GATS-Abkommen eine Katalysatorfunktion hinsichtlich des Liberalisierungsprozesses in den Ländern einnehmen kann.
Bei der Analyse der Bedeutung dieser Regelungen für den Postsektor stehen zunächst die allgemeinen Prinzipien im Vordergrund. Diese bestehen aus dem Prinzip der Meistbegünstigung, der Verpflichtung zur Transparenz sowie allgemeinen Grundsätzen bezüglich innerstaatlicher Regulierungen. Diese allgemeinen Prinzipien finden sofort mit Beitritt zur WTO in allen Dienstleistungssektoren Anwendung und sind daher schon heute für den Postsektor verpflichtend. Die Bedeutung der allgemeinen Prinzipien hinsichtlich des Liberalisierungsprozesses in den Mitgliedsstaaten beruht im Wesentlichen auf der Schaffung gemeinsamer Rahmenbedingungen sowie einer Verhandlungsbasis durch die verbindliche Festlegung gemeinsamer Grundregeln.
Die eigentliche Marktöffnung wird durch die Länder erst durch die Verhandlung der spezifischen Verpflichtungen bezüglich des Marktzugangs und der Inländerbehandlung gewährt. Dabei ist es für den Erfolg der Verhandlungen von besonderer Bedeutung, dass die Rahmenbedingungen für die Aufstellung der Verpflichtungen an die Besonderheiten des Postsektors angepasst werden und zwischen den Ländern ein Konsens hinsichtlich der Interpretation der Rahmenbedingungen besteht. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung einer diskriminierungsfreien Klassifikation sowie die Interpretation der vier Erbringungsweisen des GATS in Bezug auf den Postsektor. Diese bilden die notwendigen Voraussetzungen für eindeutige Marktöffnungszugeständnisse der Länder.
Die tatsächliche Ausgestaltung der Verpflichtungslisten hinsichtlich der Marktöffnung und der Inländerbehandlung wird von den Ländern im Verhandlungsprozess bestimmt. Dabei kann eine genaue Abbildung der Marktöffnungspräferenzen der Länder vorgenommen werden. Grundsätzlich besteht keine prinzipielle Verpflichtung zur Marktöffnung und Inländerbehandlung. Die über das GATS erzielte Marktöffnung ist daher stark von der Dynamik der Verhandlungen abhängig. Der entscheidende Vorteil des GATS ist, dass das einmal ausgehandelte Verpflichtungsniveau verbindlich festgeschrieben und ein institutionalisierter Rahmen für die Verhandlung geschaffen wird. Über freiwillige Zusatzabkommen können von den Ländern weitere Regelungen getroffen werden, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Verpflichtungen zu verbessern.