Hasan Alkas
Entwicklungen und regulierungspolitische Auswirkungen der Fix-Mobil Integration
Nr. 210 / Dezember 2000
Zusammenfassung
In dieser Arbeit geht es um die Darstellung der Integrationsmöglichkeiten von Fest- und Mobilfunkdiensten, bei der dem Kunden vermehrt integrierte Angebote - z.T. über eine Rechnung und einer Rufnummer - unterbreitet werden. Diese Entwicklung lässt sich am ehesten als Fix-Mobil Integration (FMI) beschreiben. Wobei es sich im wesentlichen um die Kombination der günstigeren Festnetztarife mit der universellen Erreichbarkeit des Mobilfunknetzes handelt. Fix-mobil Dienste können in GSM/Festnetz-Produkte und Homezone-Produkte unterteilt werden, die sich voneinander unterscheiden. Im eigentlichen Sinne bieten lediglich GSM/Festnetz-Produkte dem Kunden alle Vorteile aus dem Fest- und Mobilfunkbereich mit zusätzlichem Komfort. Fix-mobil Dienste werden u.a. von VIAG Interkom unter dem Produkt "Genion" und von der Deutschen Telekom unter dem Produkt "Personal Communication Services" (PCS) bzw. T-ISDN-Mobil angeboten. Durch die Integration der fixen und mobilen Kommunikation, sind neue Angebote entstanden, die dem Kunden zusätzlichen Nutzen bringen. Dabei ist neben der technisch relativ einfachen Rufumleitung auch die Rufumleitung bzw. Rufweiterschaltung unter Einbeziehung von intelligenten Mobilitätsmanagementsystemen möglich. Da in modernen Telekommunikationssystemen Dienste prinzipiell unabhängig von der Art des zugrundeliegenden Netzes eingeführt und betrieben werden können, sind fix-mobil Dienste nicht an ein bestimmtes Netzsystem gebunden.
Für die Regulierung fix-mobiler Dienste ist eine klare Abgrenzung der relevanten Märkte erforderlich. Dabei wird der Einfluss fix-mobiler Dienste auf die bestehende Abgrenzungspraxis untersucht. Dies erfolgt über Substitutionsbeziehungen, was aber derzeit wegen des geringen Marktvolumens fix-mobiler Dienste kaum Auswirkungen die Marktabgrenzung haben dürfte. Auf der Basis der vorgeschlagenen Abgrenzungsmöglichkeiten, kann bei Bedarf eine konkrete Marktabgrenzung bei steigendem Marktvolumen in Abhängigkeit der aktuellen Preise und Konditionen vorgenommen werden. Die Arbeit untersucht, ob die FMI einen Änderungsbedarf des TKG möglicherweise durch Ausweitung ausgleichspflichtiger Unternehmen beim Universaldienst, bei Lizenzierungsfragen und bei der Entgeltregulierung erfordert. Für eine technologie- bzw. netzneutrale Regulierung fix-mobiler Dienste, stellt sich dann die Frage, ob weiterhin eine strikte Trennung zwischen Mobilfunkdienstleistungen und Sprachtelefondienst sinnvoll ist.
Bei der Gestaltung der Preise fix-mobiler Dienste spielt die Bündelung bzw. Kombination von mehreren Produkten eine wesentliche Rolle. Die Möglichkeit der Kombination von Diensten und die Kontrolle über die notwendige Infrastruktur ermöglicht Komplettanbietern einen strategischen Spielraum. Marktbeherrschende Unternehmen können dadurch ihre Marktmacht von Märkten ohne Wettbewerb auf den Wettbewerbsmarkt überragen und dadurch Wettbewerber behindern. Eine Ausweitung der Markmacht kann auch unter Umgehung der unterschiedlichen Regulierungsintensitäten auf den jeweiligen Märkten erfolgen. In diesem Zusammenhang kann die FMI Probleme im Hinblick auf Preisdiskriminierung, Predatory Pricing, Preis-Kosten-Schere und Quersubventionierung aufwerfen.