Wolfgang Briglauer
Generisches Referenzmodell für die Analyse relevanter Kommunikationsmärkte – Wettbewerbsökonomische Grundfragen.
Nr. 243 / Mai 2003
Zusammenfassung
Der neue regulatorische Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsmärkte, der im wesentlichen in fünf Richtlinien der Europäischen Union normiert ist und im Sommer 2003 in Kraft tritt, fordert im Gegensatz zu dem alten Rechtsrahmen eine viel breitere Analyseperspektive. Konkret skizziert die Systematik der Rahmenrichtlinie einen dreistufigen Analyseablauf: Die erste Stufe beinhaltet die Vorabdefinition relevanter Kommunikationsmärkte, die zweite die Bestimmung effektiven Wettbewerbs auf eben diesen Märkten, die dritte die Abwägung und Festlegung jener Regulierungsinstrumente, die zur Lösung der identifizierten aktuellen und potenziellen Wettbewerbsprobleme geeignet sind. Das gegenständliche Dokument widmet sich primär der zweiten Stufe, der Diagnose der Wettbewerbssituation (im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Rahmenrichtlinie). So werden zunächst Arbeitsdefinitionen, die auf erwünschten Marktergebnissen und Wettbewerbsfunktionen basieren, für das Konzept effektiven Wettbewerbs formuliert. Unter Berücksichtigung traditioneller wettbewerbs- und industrieökonomischer Literatur wird schließlich ein allgemein anwendbares Organisations- und Referenzmodell für die Analyse relevanter Kommunikationsmärkte vorgestellt und international vergleichbaren Herangehensweisen gegenübergestellt. Am Ende werden kritische Aspekte der praktischen Umsetzung des Referenzmodells diskutiert, ebenso werden die darin enthaltenen Wettbewerbsdeterminanten einer näheren Betrachtung unterzogen.
Aus der gesamten Diskussion geht klar hervor, dass eine spontan kasuistische und isolierte Betrachtungsweise nur ein unzureichendes und womöglich stark verzerrtes Bild der tatsächlichen Wettbewerbssituation wieder geben kann. Nur in einem geordneten Rahmen, in einer systematischen Zusammenschau aller (relevanten) Wettbewerbsindikatoren ist es möglich, wettbewerbliche Prozesse adäquat zu beschreiben und zu bewerten. Das vorgestellte Referenzmodell versteht sich als flexibel anzuwendendes System, sowohl hinsichtlich der verfügbaren Methoden, als auch der marktspezifischen Relevanz der einzelnen Wettbewerbskriterien. Die Einfachheit, intersubjektive Transparenz einer (eindimensionalen) Marktanteilsmessung geht freilich in dieser gesamtheitlichen Betrachtungsweise verloren. Es muss letztendlich in der konkreten Entscheidungsfindung zwangsläufig auch auf subjektive Beurteilungs- und Gewichtungselemente zurückgegriffen werden, die jedoch im neuen Rechtsrahmen umfangreichen Konsultationsmechanismen unterstellt sein werden.
Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.