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Sicherstellung der Überwachbarkeit der Telekommunikation – Ein Vergleich in den G7-Staaten (Nr. 245)

Neuer Diskus: Sicherstellung der Überwachbarkeit der Telekommunikation – Ein Vergleich in den G7-Staaten

Franz Büllingen, Annette Hillebrand

Sicherstellung der Überwachbarkeit der Telekommunikation – Ein Vergleich in den G7-Staaten
Nr. 245 / Juli 2003

Zusammenfassung

In einem demokratischen Rechtsstaat ist das Fernmeldegeheimnis unverletzlich. Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation (TK) unterliegen daher strengen rechtlichen Voraussetzungen. Eine Überwachung kann nur unter bestimmten Umständen angeordnet werden und die dabei erhobenen Daten unterliegen einer Zweckbindung.

Der dabei zu beachtende rechtliche Rahmen hat sich in den letzten Jahren auf Grund verschiedener Anforderungen verändert. Mit der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte wurde es für die nationalen Gesetzgeber notwendig, neue Regelungen zu formulieren, die alle TK-Anbieter und Betreiber von TK-Anlagen erfüllen müssen. Parallel dazu stellen neue TK-Dienste wie etwa E-Mail oder IP-Telefonie neue Herausforderungen an die Sicherstellung der Überwachbarkeit.

Die dazu erforderlichen gesetzlichen Änderungen wurden von kontroversen Diskussionen begleitet. Vor allem Verpflichtungen der TK-Anbieter und –Anlagenbetreiber zum Vorhalten technischer Einrichtungen und organisatorischer Vorkehrungen werden unter Kostengesichtspunkten von den Unternehmen kritisiert.

Die vorliegende Studie gibt vor diesem Hintergrund einen vergleichenden Überblick über die in Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, USA, Kanada und Japan bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen der Überwachung, die Verpflichtungen für die TK-Anbieter und Betreiber, die Voraussetzungen für sowie die Durchführung der Überwachung, die Kontroll- und Sanktions­maßnahmen sowie die Aspekte der Kostenübernahme und Aufwands­entschädigungen.

Heute besitzen alle G7-Staaten Regelungen zur TK-Überwachung, jedoch unterschiedlich detailliert. Zu unterscheiden ist zwischen Ländern, die erst vor kurzem ein TK-Überwachungsgesetz verabschiedet haben (Japan) bzw. derzeit eine Aktualisierung hinsichtlich der Erweiterung der Verpflichtungen auf neue Technologien diskutieren (Kanada), und Ländern wie den USA und Deutschland, die nicht nur entsprechende Gesetze verabschiedet, sondern auch ausführliche Vorgaben zur Vorhaltung von Überwachungstechnik und organisatorische Maßgaben definiert haben. Das Vereinigte Königreich verabschiedete vor kurzem ähnliche Regelungen, ihre Implementierung hat jedoch gerade erst begonnen. In Frankreich und Italien sind die Vorgaben weniger detailliert und unterliegen teilweise der Geheimhaltung.

Obwohl in allen Ländern gesetzliche Regelungen existieren, verläuft die Umsetzung der TK-Überwachung in Bezug auf die Internet-Kommunikation überall mehr oder weniger problematisch, auch in Hinblick auf die jeweiligen kulturellen Besonderheiten. Diese spiegeln sich u.a. in dem Umgang mit Kontrollmaßnahmen und Datenmaterial zur TKÜ wieder. Während die USA, Deutschland, das Vereinigte Königreich und Kanada eine Vielzahl von Informationen für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, auch z.B. über das WWW, ist Italien in diesem Punkt zurückhaltend. Auch in Frankreich und Japan sind Informationen weniger leicht öffentlich zugänglich.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.