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Stand und Perspektiven der Vorratsdatenspeicherung im internationalen Vergleich (Nr. 261)

Neuer Diskus: Stand und Perspektiven der Vorratsdatenspeicherung im internationalen Vergleich

Franz Büllingen, Aurélia Gillet, Christin-Isabel Gries, Annette Hillebrand, Peter Stamm

Stand und Perspektiven der Vorratsdatenspeicherung im internationalen Vergleich
Nr. 261 / Februar 2005

Zusammenfassung

Frankreich, Irland, UK und Schweden haben im April 2004 einen EURahmen-beschlussentwurf zur Harmonisierung der Vorratsdatenspeicherung initiiert. Dieser Entwurf sieht vor, dass künftig sämtliche Verkehrsdaten sowie Bestandsdaten in den Bereichen der Telefonie (Festnetz und Mobilfunk) und des Internets für einen Zeitraum von mindestens 12 bis maximal 36 Monaten gespeichert werden müssen. In der kontrovers geführten Diskussionen um den Vorschlag wird deutlich, dass eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung in wichtigen TK-Märkten nicht existiert.

Vor diesem Hintergrund hat WIK-Consult im Auftrag von BITKOM e.V. im Herbst 2004 die gesetzlichen Grundlagen und Praxis der Vorratsdatenspeicherung, Data Preservation, die Datenspeicherung für unternehmenseigene Zwecke, die Wirksamkeit bestehender Regelungen und Effektivität des Zugriffs berechtigter Stellen auf Vorratsdaten sowie Kostenentschädigungsregelungen für Vorratsdatenspeicherung in Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien, UK und den USA untersucht.

Als zentrales Ergebnis lässt sich festhalten, dass eine Speicherung „sämtlicher Verkehrsdaten“, wie sie der EU-Rahmenbeschlussentwurf vorsieht, in keinem der untersuchten Länder stattfindet. Außerdem geht der Umfang der EU-weit geplanten Vorratsdatenspeicherung geht weit über die Daten hinaus, die bisher TK-Unternehmen für Abrechnungszwecke und die Bereitstellung von Diensten speichern. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es den Unternehmen verwehrt, die zu speichernden Daten nutzbringend für eigene Zwecke zu verwenden.

Der Nutzen der geplanten Vorratsdatenspeicherung ist zweifelhaft. Studien zur Wirksamkeit konnten nicht identifiziert werden. Statistiken belegen, dass in den allermeisten Fällen auf die ohnehin vorhandenen Bestandsdaten zugegriffen wird. Verkehrsdaten, die älter als 3-6 Monate sind, werden von den Law Enforcement Agencies kaum angefordert. Daher sind Speicherungen, die über die derzeit praktizierte Dauer für Unternehmenszwecke hinausgehen, kaum zu rechtfertigen. Kostentreiber einer Vorratsdatenspeicherung wären vor allem die Anpassung der Systemtechnik zur Generierung und Speicherung der zusätzlichen Daten und die Anpassung der betrieblichen Abläufe zur Sicherung sowie zur Bearbeitung und Auswertung der Daten.

Kostenentschädigungsregelungen finden sich in beinahe allen untersuchten Ländern. Damit Unternehmen in einzelnen Mitgliedstaaten keine Nachteile im Wettbewerb entstehen, erscheinen EU-weite Regeln für eine umfassende Kostenerstattung erforderlich. ITK-Unternehmen, Daten- und Verbraucher-schützer in allen EU-Ländern kritisieren den Rahmenbeschlussentwurf vehement, da die Effektivität einer Vorratsdatenspeicherung, die zu erwartende Kostenbelastung und Datenschutzaspekte bisher kaum berücksichtigt wurden. Die Anhörung der EU-Kommission hat gezeigt, dass aus Sicht der EU-Kommission der Bedarf einer Vorratsdatenspeicherung bisher nicht hinreichend dargelegt und Kostenfragen nicht angemessen berücksichtigt wurden.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.