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Resale und konsistente Entgeltregulierung (Nr. 269)

Neuer Diskus: Resale und konsistente Entgeltregulierung

Ingo Vogelsang
(Department of Economics, Boston University. This Discussion paper is a slightly revised version of an expertise the author carried out for the Monopoly Commission.)

Resale und konsistente Entgeltregulierung
Nr. 269 / Oktober 2005

Zusammenfassung

Bei Resale-Verpflichtungen im deutschen Telekommunikationssektor handelt es sich um ein für Deutschland neues Regulierungsinstrument, dessen Vorzüge und Nachteile an konkreten Fällen erkundet werden müssen. Dabei kommen die Resale-Bestimmungen des TKG von 2004 als Regulierungsinstrument eindeutig zu spät. Da-durch können Resale-Verpflichtungen kaum noch ihre Aufgabe erfüllen als Vorberei-tung zu Infrastrukturinvestitionen der Wettbewerber zu dienen. Außerdem ist der für eine Resale-Verpflichtung geeignetste Bereich - der Teilnehmeranschlussdienst - bis 2008 ausgespart. Effizient durchgeführte Resale-Verpflichtungen stehen grundsätzlich nicht in Konflikt mit effizientem Infrastrukturwettbewerb. Insbesondere gefährdet eine effizient gestaltete Resale-Verpflichtung i.A. keine bestehenden Infrastrukturinvestitio-nen, da sie das Gesamtangebot in einem Markt nicht erhöht, wohl aber (mit einiger Wahrscheinlichkeit) die Gesamtnachfrage anregt.

Um für einen Markt als Verpflichtung in Frage zu kommen, muss Resale anderen Re-medies überlegen sein oder diese so ergänzen, dass sich das Wettbewerbsergebnis insgesamt verbessert. Die durch eine Resale-Verpflichtung zu lösenden Wettbewerbs-probleme zeichnen sich dadurch aus, dass der Infrastrukturwettbewerb stark behindert ist oder die Gefahr einer Marktmachtübertragung auf Märkte mit (fast) wirksamem Infra-strukturwettbewerb besteht. Völlig neue Märkte sind von Regulierung zunächst auszu-sparen. Für den Fall, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt kein wirksamer Wettbe-werb einstellt, ist eine Resale-Verpflichtung insbesondere bei neuen Märkten und Inno-vationen anderen Remedies überlegen, weil sie schnell eingeführt werden kann und die Investitionen des Incumbent (als Innovator) bei richtiger Rabattsetzung nicht beeinträchtigt.

Der Resale-Zugang wird im Gegensatz zu den meisten andere Vorleistungen überwie-gend nach einem Retail-minus Ansatz bepreist. Im einfachsten Fall der sog. Margin Rule ergibt dies einen Großhandelsrabatt auf den Endnutzerpreis des Incumbent in Höhe der vom Incumbent eingesparten Kosten. Die Margin Rule verhindert aber bei reinem Resale nicht Marktmacht im Endnutzerbereich. Demgegenüber ermöglicht Re-sale auf der Basis der Kosten der Leistungserstellung den Verzicht auf Endnutzerpreisregulierung, wenn kein Infrastrukturwettbewerb stattfindet. Nach § 30 Abs. 5 TKG soll der Großhandelspreis gleichzeitig (a) einem effizienten Anbieter die Erzielung ange-messener Gewinne erlauben und (b) mindestens die Kosten der effizienten Leistungs-erstellung decken. Zwischen diesen beiden Kriterien kann es zu Spannungen kommen, für die das TKG keine Lösung anbietet.

Nach dem Leiter-Modell des Marktzutritts im Telekommunikationsbereich passt Resale am besten zu Beginn einer Marktöffnung als „Brücke“ zum Erreichen der nächsten Infrastrukturinvestitionsstufe. Auf Resale angewendet heißt die Leiterthese, dass Resale vornehmlich bei Diensten Anwendung finden sollte, wo es an Infrastrukturinvestitionen der Wettbewerber mangelt, also bei hartnäckig nicht replizierbaren Diensten wie dem Resale und konsistente Entgeltregulierung XI entbündelten Anschlussdienst, geografisch bei Diensten auf dem flachen Land und zeit-lich als erste Remedy nach Einführung neuer Dienste.

Wirtschaftspolitische Konsequenzen der Analyse umfassen insbesondere die effiziente Festsetzung der Großhandelspreise, die Aufschiebung des entbündelten Anschluss-Resale, den Abbau anderer Regulierungseingriffe bei Einführung von Resale-Verpflichtungen sowie die TKG Bestimmung, nach der der Regulierer bei der Resale-Verfügung “die getätigten und zukünftigen Investitionen für innovative Dienste zu be-rücksichtigen” hat.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.