Daniel Schäffner
Bestimmung des Ausgangsniveaus der Kosten und des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für eine Anreizregulierung des Energiesektors
Nr. 293 / April 2007
Zusammenfassung
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Juni 2006 ihren Abschlußbericht zur Einführung der Anreizregulierung vorgelegt. Als Starttermin wird zur Zeit der 1. Januar 2009 angestrebt. Zum Zeitpunkt der Umsetzung sind sowohl der Startwert für das Ausgangsniveau der Kosten als auch der Zinssatz für das Eigenkapital als Bestandteil der Kapitalkosten zu bestimmen.
Diese beiden eng miteinander verknüpften Fragestellungen werden zunächst aus rein theoriegeleiteter ökonomischer Perspektive erläutert sowie hinsichtlich ihrer aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen aus ökonomischer Sichtweise bewertet. Bei der Wahl eines angemessenen Ausgangswertes sind verschiedene Alternativen möglich: so können die Kosten der zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Netzentgeltgenehmigungen festgestellten Tarife, die Durchschnittswerte der letzten Jahre oder eine Neubewertung im Rahmen einer umfassenden Kostenprüfung als Ausgangsbasis herangezogen werden. Im rechtlichen Teil wird die aktuelle Genehmigungspraxis auf Basis der Netzentgeltverordnungen (NEVen) dargestellt und kritisch beleuchtet. Die wichtigsten Punkte stellen dabei die Berücksichtigung der Abschreibung, die Bewertung des Sachanlagevermögens, die Ermittlung der Kapitalbasis für die Eigenkapitalverzinsung sowie die Berücksichtigung der steuerlichen Größen dar.
Im zweiten Thementeil wird auf die theoretischen Besonderheiten bei der Bestimmung adäquater Eigenkapitalkosten in einem wettbewerblichen Regulierungsansatz eingegangen. Das WACC-Modell (Weighted Average Cost of Capital) wird dargestellt und diskutiert sowie in der Literatur sehr verbreitete Bewertungsmethoden zur Bestimmung der Kapitalkosten. Besonders das in der Regulierungspraxis häufig verwendete CAPM (Capital Asset Pricing Model) wird dabei ausführlich erläutert und kritisch beleuchtet. Im Rahmen einer eigenen empirischen Kurzstudie werden relevante Probleme bei der statistischen Ermittlung von Betawerten adressiert. Als wichtiger Aspekt werden anschließend die Zusammenhänge zwischen den Ausgestaltungsformen einer Regulierung und dem Unternehmensrisiko dargestellt. Bei der sich daran anschließenden rechtlichen Bewertung werden der § 21 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) sowie die Vorschriften der Netzentgeltverordnungen für die Bestimmung der Eigenkapitalverzinsung kommentiert. Diese Vorgaben gestehen der BNetzA einen gewissen Spielraum bei der Bestimmung des Zinssatzes zu, wobei die durch das Gesetz und die Netzentgeltverordnungen getroffene Definition die Orientierung der Zinshöhe an wettbewerblichen Vergleichsmaßstäben betont. Bei der Ermittlung eines angemessenen Eigenkapitalzinssatzes sind außerdem die Auswirkungen einer extern vorgegebenen Verschuldungsquote auf das Finanzierungsrisiko zu beachten. Des weiteren wird empfohlen, die steuerlichen Wirkungen als kalkulatorische Größen bei der Berechnung des Eigenkapitalzinssatzes zu berücksichtigen.
Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.