Christian Growitsch, Matthias Wissner
Die Liberalisierung des Zähl- und Messwesens
Nr. 298 / September 2007
Zusammenfassung
Im Jahre 2005 erfolgte im Zuge der EnWG-Novelle auch eine Liberalisierung des bis dahin den Netzbetreibern vorbehaltenen Zähl- und Messwesens in Deutschland. Während der Bereich des Messstellenbetriebs, also der Einbau, der Betrieb und die Wartung der Zähler, bereits freigegeben ist, wartet der Prozess der Messung, d.h. der Ablesung, Aufbereitung und Weitergabe der Messdaten, auf die Verabschiedung einer entsprechenden Verordnung durch die Bundesregierung. Derzeit sind 16 Unternehmen als Messstellenbetreiber beim VDN registriert, neun sind unabhängig von einem Netzbetreiber. Die Zahl der Anfragen nach Messstellenbetrieb durch Dritte lag im Jahre 2005 bei ca. 2000, also noch im Promillebereich angesichts von ca. 40 Mio. Zählern alleine in den privaten Haushalten. Durch die Liberalisierung sind grundsätzlich Wohlfahrtsgewinne zu erwarten, da der Übergang von einem monopolistischen bzw. regulierten Umfeld hin zu einem wettbewerblichen Markt mit grenzkostenorientierter Preisbildung stattfindet. Derzeit bestehen allerdings noch erhebliche Hindernisse, die den Zutritt neuer Akteure erschweren. So existieren z.B. hohe Marktzutrittskosten, da spezifische Technologien und Prozesse der einzelnen Netzbetreiber zu mangelnder Interoperabilität beim Einsatz der Messgeräte neuer Anbieter in Netzen dritter Netzbetreiber führen. Daraus resultieren zu hohe Transaktionskosten. Die quantitative Analyse von Netznutzungsentgelten und Zähl- und Messpreisen der Netzbetreiber für den Zeitraum von 2000 bis 2006 ergab im Zeitablauf leicht fallende Messpreise.
Parallel zur Liberalisierung des Marktes fand bei den Zählern selbst ein Technologiesprung statt. Die Fähigkeiten intelligenter Zähler (Smart Meter) gehen weit über die der mechanischen Ferrariszähler hinaus und könnten so die Grundlage für effizientere Prozessabläufe und neue Produkte und Dienstleistungen bilden. So ist z.B. das Angebot zeitvariabler Tarife möglich oder die einfachere Einbindung von Endverbrauchern in das Netzlastmanagement.
In anderen Ländern wurden differenzierte Liberalisierungsansätze gewählt. In Großbritannien waren vormals die Netzbetreiber für den Zählereinbau und –betrieb zuständig. Die Befugnis zur Wahl des Messstellenbetreibers wurde im Zuge der Liberalisierung auf die Lieferanten übertragen, die die Messstellenbetreiber zumeist über Ausschreibungen auswählen. Im Strombereich erfolgt der Messstellenbetrieb so schon zu 20% auf wettbewerblicher Basis. In den Niederlanden sind die Endverbraucher dazu berechtigt, Messstellenbetrieb und Messung selbst durchzuführen oder einen Dritten zu beauftragen. Das Angebot neuer Dienstleister konzentriert sich dort aber bisher hauptsächlich auf den leistungsgemessenen Bereich.
Regulatorischer Handlungsbedarf in Deutschland besteht hauptsächlich bezüglich einer genauen Kostenprüfung der einzelnen Prozesse Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung der Netzbetreiber, um Quersubventionierung zwischen diesen Bereichen auszuschließen. Auch sollte alsbald die Freigabe der Dienstleistung "Messen" erfolgen.
Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.