Messung und Bewertung von Versorgungsqualität (Nr. 309) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Messung und Bewertung von Versorgungsqualität (Nr. 309)

Matthias Wissner
Neuer Diskussionsbeitrag

Matthias Wissner

Messung und Bewertung von Versorgungsqualität

Nr. 309 / Mai 2008

Zusammenfassung

In Deutschland wird am 1. Januar 2009 eine Anreizregulierung für die Strom- und Gasnetze eingeführt. Dabei wird, je nach Datenverfügbarkeit, bereits in der ersten, spätestens aber in der zweiten Regulierungsperiode auch eine Qualitätsregulierung implementiert werden. Um eine optimale Versorgungszuverlässigkeit zu gewährleisten, müssen die Kosten, die durch die Bereitstellung einer bestimmten Netzzuverlässigkeit entstehen, dem monetär bewerteten Nutzen gegenübergestellt werden, den diese für die Netznutzer darstellt. Die Nutzenwerte werden insbesondere benötigt, um Kennzahlen der Versorgungsqualität, so wie sie in der deutschen Regulierungsformel zur Errechnung der Erlösobergrenzen enthalten sein werden, zu gewichten und zu bewerten.

Die Ermittlung des Nutzens ist notwendig, da die Versorgungszuverlässigkeit den Charakter eines öffentlichen Gutes besitzt und somit kein Marktpreis gebildet wird, der die Präferenzen der Netznutzer für eine bestimmte Versorgungsqualität wiedergibt. Daher muss der Wert der Versorgungs-zuverlässigkeit indirekt eruiert werden. Zumeist wird dabei nicht auf den eigentlichen Wert der Zuverlässigkeit abgestellt, sondern es werden die Ausfall- und Systemkosten ermittelt, die zur Bereitstellung eines optimalen Versorgungsniveaus anfallen. Diese Ermittlung kann durch verschiedene Methoden erfolgen. Generell können diese in direkte und indirekte Verfahren eingeteilt werden.

Die indirekten Methoden, zu denen Approximationen (Wertschöpfung und Arbeitskosten, Wert der Freizeit, Stromrechnung und Verbrauch, Back-Up-Technologie) und die Messung über die Konsumentenrente zählen, gehen dabei grundsätzlich von höher aggregierten Daten aus, die relativ gut zu beschaffen sind. Sie weisen aber oftmals Mängel hinsichtlich der Genauigkeit und Plausibilität auf. Die direkten Methoden dagegen – zu ihnen zählen Versicherungsprämien, Blackoutanalyse, Direkte Kosten und Ökonometrische Verfahren, insbesondere Kontingente Bewertungsmethode (Contingent Valuation) und Conjoint-Analyse - weisen tendenziell einen höheren Detaillierungsgrad, dafür aber auch höhere Erhebungskosten auf. Insbesondere bei den ökonometrischen Verfahren müssen potenziell auftretende Verzerrungseffekte bei der Gestaltung des Fragebogens bedacht werden.

In einigen europäischen Ländern wurden zur Messung der Zahlungsbereitschaft bereits Kundenumfragen durchgeführt. In Italien wurde dabei die kontingente Bewertungsmethode verwendet um Haushalte und Unternehmen zu befragen. Die Ergebnisse der Umfrage fanden in der Regulierungsformel bei der Berück-sichtigung der Versorgungsqualität ihren Niederschlag. In Großbritannien wurde dagegen die Conjoint-Analyse angewendet. Neben der Versorgungszuver-lässigkeit war dabei auch der Kundenservice Gegenstand der Abfrage. Eine konkrete Übernahme der Ergebnisse in die Regulierung erfolgte allerdings nicht. In diesem Diskussionsbeitrag wird die praktische Vorgehensweise der Regulierungsbehörden in Großbritannien und Italien dargestellt. Als Beispiel für eine Übernahme von Ergebnissen einer Kundenumfrage wird schließlich das norwegische Qualitätsregulierungsmodell beleuchtet.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.