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Kundenschutz und Betreiberauflagen im liberalisierten Briefmarkt (Nr. 319)

Neuer Diskussionsbeitrag:
Kundenschutz und Betreiberauflagen im liberalisierten Briefmarkt

Sonja Schölermann

Kundenschutz und Betreiberauflagen im liberalisierten Briefmarkt

Nr. 319 / März 2009

Zusammenfassung

Kundenschutzregelungen für den deutschen Postmarkt finden sich gegenwärtig vor allem in der Postdienstleistungsverordnung (PDLV) von 2001. Im ehemals monopolistischen Brief-markt war die angemessene Berücksichtigung von Kundeninteressen nicht durch den Wett-bewerb gesichert; die Aufgabe des Kundenschutzes war in dieser Situation eindeutig. Ziel dieses Beitrags ist zu diskutieren, ob die Vorschriften der PDLV nach der vollständigen Öffnung des Briefmarkts zum 1.1.2008 noch zeitgemäß sind.

Dazu diskutiert die Studie zum einen, ob im geöffneten Briefmarkt infolge unzureichenden Wettbewerbs in einzelnen Marktsegmenten Risiken für Kunden bzw. Postnutzer (Versender und Empfänger) bestehen, die Kundenschutzregelungen rechtfertigen. Etwa kann die ange-messene Berücksichtung der Interessen von Empfängern gefährdet sein, weil diese kein direktes Vertragsverhältnis mit den Post-Anbietern haben. Zum anderen erörtert die Studie, ob sich Risiken für Kunden ergeben, wenn mehrere Briefdienstleister kooperieren müssen, z. B. bei Nachsendeaufträgen.

Konkret erörtert dieser Beitrag mögliche Probleme für Versender und Empfänger, sowie regulatorische Maßnahmen zur Überwindung dieser Probleme in sechs Bereichen: 1) Beschwerdeverfahren, 2) unzustellbare Sendungen, 3) Irrläufer/Fundbriefe, 4) Nachsendeaufträge, 5) Lageraufträge (etwa während einer Urlaubsabwesenheit) und 6) den Um-gang mit „Postlagernd" adressierten Sendungen. Für jeden dieser Bereiche werden zunächst mögliche Probleme beschrieben und die Kundeninteressen dargestellt. Im zweiten Schritt wird diskutiert, ob Regulierungseingriffe zur Wahrung der Kundeninteressen erforderlich und auch unter Kostenaspekten angemessen sind. Dabei werden auch internationale Erfahrun-gen herangezogen. Mit Blick auf eine mögliche Neufassung der PDLV kommt die Studie zu folgenden Empfehlungen:

  • Alle Lizenznehmer sollten verpflichtet werden, einfache und kostengünstige Beschwerdeverfahren einzurichten. Marktbeherrschende Unternehmen sollten zur Veröffentlichung von Beschwerdestatistiken verpflichtet werden.
     
  • Eine Verpflichtung aller Lizenznehmer zur Rücksendung unzustellbarer Briefe ist nicht erforderlich. Anstelle einer produktbezogenen Ausnahmeregelung für Direktwerbung soll-ten Anbieter die Möglichkeit haben, mit Versendern individuelle Vereinbarungen über die Rücksendung von Massensendungen zu treffen.
     
  • Alle Briefdienstleister sollten verpflichtet werden, von ihnen beförderte Briefe zu kenn-zeichnen. Sie sollten verpflichtet werden, ihre Irrläufer von anderen Lizenznehmern in-nerhalb von zwei Wochen abzuholen oder sich zusenden zu lassen.
     
  • Die Nachsendeadressen sollten in einem Gemeinschaftsunternehmen der DPAG und der Wettbewerber verwaltet werden.
     
  • Die Verpflichtung marktbeherrschender Unternehmen zum Angebot von Lagerdiensten erscheint verzichtbar.
     
  • Die Verpflichtung des marktbeherrschenden Unternehmens zur Erbringung des Dienstes „Postlagerung" erscheint verzichtbar.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.