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Ableitung eines Inputpreisindex für den deutschen Eisenbahninfrastruktursektor (Nr. 327)

Neuer Diskussionsbeitrag
Ableitung eines Inputpreisindex für den deutschen Eisenbahninfrastruktursektor

Gernot Müller

Ableitung eines Inputpreisindex für den deutschen Eisenbahninfrastruktursektor

Nr. 327 / November 2009

Zusammenfassung

Im Zuge der mit der Marktbeobachtung einhergehenden statistischen Datenaufbereitung diskutiert die Bundesnetzagentur seit einiger Zeit mit den Eisenbahnunternehmen die Entwicklung der realen Eisenbahninfrastrukturkosten sowie mögliche Varianten eines geeigneten Inputpreisindex. Ein solcher Index bietet auch bei der kostenorientierten Entgeltregulierung Anhaltspunkte für die Veränderung der tatsächlichen Kosten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, ihn im Rahmen der geplanten Anreizregulierung von Eisenbahninfrastrukturentgelten zu verwenden.

Um die Bundesnetzagentur in ihrem Entscheidungsprozess bezüglich eines geeigneten Inputpreisindex für den deutschen Eisenbahninfrastrukturmarkt zu unterstützen, befasst sich dieser Diskussionsbeitrag mit den theoretisch-methodischen Grundlagen von Preisindizes, analysiert die Eignung vorhandener Preisindizes und die Konstruktion von Inputpreisindizes durch das Statistische Bundesamt und begutachtet die in anderen Netzsektoren und Staaten bei der Entgeltregulierung zur Anwendung kommenden Inputpreisindizes. Die Ansätze und Erfahrungen des Statistischen Bundesamtes bezüglich der Erhebung des Arbeitskosten- und Baukostenindex geben wichtige Hinweise zur Vorgehensweise; eine Sekundärstatistik sollte bevorzugt werden. In der Regulierungspraxis spielen vor allem der Verbraucher- und der Einzelhandelspreisindex eine wichtige Rolle, im britischen Eisenbahnwesen sowie im deutschen und österreichischen Energiesektor werden aber auch spezifische Inputpreisindizes genutzt.

Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt jedoch auf der Herleitung eines synthetischen Inputpreisindex für die Eisenbahninfrastruktur. Zu diesem Zweck werden Aufwandspositionen und Referenzunternehmen ausgewählt sowie Vergleichspreisindizes identifiziert und Gewichtungsfaktoren bestimmt. Als zweckdienliche Aufwandspositionen abgegrenzt werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Leistungen, Instandhaltung, Personal, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsen. Die relevante Grundgesamtheit sind die bundeseigenen und nicht-bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (NE-EIU), die eine separate Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen. Angesichts der beschränkten Belastbarkeit der ermittelten Aufwandsstrukturen sollte gegenwärtig nur ein einziger Inputpreisindex ohne Differenzierung nach Unternehmensgruppen und Eisenbahninfrastruktursegmenten bestimmt werden.

Vergleichspreisindizes sind der Verbraucherpreisindex, verschiedene Erzeugerpreisindizes, zwei Arbeitskostenindizes und der Index der Umlaufsrendite festverzinslicher Wertpapiere. Die Faktoren ergeben sich aus den mit den unternehmensspezifischen Anteilen am Gesamtaufwand gewichteten Aufwandsstrukturen: Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte 0,10, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Investitionsgüter 0,15, Index der Erzeugerpreise für Dienstleistungen 0,40 (vorläufig Hilfspreisindex aus Verbraucherpreisen und Arbeitskosten von Dienstleistungen), Arbeitskostenindex für den Landverkehr 0,30 und Index der Umlaufsrendite festverzinslicher Wertpapiere 0,05.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.