Zusammenfassung
Seit der vollständigen Marktöffnung zum 1.1.2008 ist kein einzelnes Postunternehmen mehr verpflichtet, den Postuniversaldienst zu erbringen und damit allein die Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zu erfüllen. Dies gilt auch für die Vorgaben zur Anzahl und Dichte von Filialen, die Postdienstleistungen anbieten.
Ziel der Studie ist es erstens festzustellen, wie sich die Versorgung mit Postdienstleistungen über Filialen in Deutschland entwickelt hat. Zweitens wird untersucht, wie sich Filialnetze in Vergleichsbranchen ohne sektorspezifische Vorgaben zum Versorgungsgrad entwickelt und welche Faktoren eine Rolle gespielt haben. Es wird abschließend geprüft, wie die geltenden regulatorischen Vorgaben der PUDLV vor diesem Hintergrund zu bewerten sind.
Neben deutschen Filialnetzen (Deutsche Post, Hermes, PIN) untersucht die Studie auch die Entwicklung der Filialnetze europäischer Postunternehmen: Correos (Spanien), Posten (Schweden), Schweizerische Post und TNT (Niederlande). Zudem greift die Studie auf Erfahrungen anderer Sektoren mit flächendeckenden Filialnetzen zurück. Dies sind der Verkauf von Kraftstoffen (Tankstellen), Finanzdienstleistungen (Banken) und Lebensmitteln (Lebensmitteleinzelhandel). Die Studie untersucht dabei einerseits, wie gut die Flächenversorgung aus Branchensicht ist; zum anderen werden Filialnetze und Standortpolitik ausgewählter Unternehmen (Aral und Deutsche Bank AG) bzw. Unternehmensgruppen (Lebensmitteldiscounter) näher beleuchtet.
In den Vergleichsbranchen haben eine stagnierende oder zurückgehende Nachfrage, Änderungen im Nachfrageverhalten, Unternehmenszusammenschlüsse und Kostendruck in der Vergangenheit insgesamt zu einem Rückgang der Filialen geführt, ohne die Flächenversorgung mit diesen Gütern und Dienstleistungen grundsätzlich zu gefährden. Im Postmarkt hingegen haben zunehmender Wettbewerb und zunehmende Paketnachfrage in Kombination mit geringen Investitions- und Betriebskosten der implementierten Agenturlösungen zu einer deutlichen Zunahme der Filialen geführt, so dass die geltenden Vorgaben der PUDLV derzeit deutlich übererfüllt werden.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir eine Vereinfachung der regulatorischen Vorgaben zur Filialanzahl und –dichte im Postsektor in der PUDLV, und machen konkrete Vorschläge zur Vereinfachung der Entfernungskriterien der PUDLV. Unter anderem empfehlen wir auf die Vorgabe einer Mindestanzahl von Filialen (derzeit 12.000) zu verzichten. Sie erscheint überflüssig, weil im Wettbewerb bisher erheblich mehr Filialen betrieben werden.
Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.