Zusammenfassung
Die Frage der regulatorischen Einordnung des technologischen Fortschritts in der leitungsgebundenen Energieversorgung rückt vermehrt in den Fokus, da die konventionelle Kupfernetzebene vor neue Anforderungen gestellt wird, um als kritisches Transportmedium den strukturellen Wandel in der Energiewirtschaft zu bedienen. Als Schlüsseltechnologie für diese Herausforderungen werden intelligente Netze (Smart Grids) eingestuft. Es stellt sich mithin die Frage, ob der Rahmen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) in Deutschland hinreichende Anreize in Hinblick auf den Aufbau von Smart Grids bereitstellt.
Im Rahmen dieses Arbeitspapiers wird diese Fragestellung mit Hilfe eines Netzbetreibermodells analysiert, das bestehende quantitative Ansätze um Innovationen erweitert. Da Smart Grids einen Oberbegriff über eine Vielzahl möglicher Aktivitäten darstellen, werden drei grundsätzliche Investitionskategorien unterschieden. Während der Fall der Ersatzinvestition die Referenz bildet, beinhalten Prozessinnovationen Maßnahmen, die vorwiegend auf eine Reduktion der operativen Kosten abzielen, während sich Produktinnovationen durch eine hohe Kapitalintensität auszeichnen.
Während Ersatzinvestitionen adäquat durch die ARegV erfasst werden, lassen sich hinsichtlich der Incentivierung der beiden Innovationsformen gewisse Defizite feststellen. Durch die Abstellung auf die individuellen Kosten kann ein Netzbetreiber Mehrgewinne durch Kostensenkungen nur über eine Regulierungsperiode einbehalten, was die Möglichkeiten der Erwirtschaftung von Innovationsrenten einschränkt. Ein Übergang auf ein Yardsticking, bei dem sich die Erlöse nur noch am Branchendurchschnitt orientieren, kann hier entsprechende Abhilfe schaffen.
Hinsichtlich der Produktinnovationen lässt sich eine gewisse zeitliche Diskrepanz zwischen positiven und negativen Implikationen von Investitionen in eine intelligente Netzinfrastruktur erkennen. Während die negativen Auswirkungen oft frühzeitig für den Netzbetreiber spürbar sind (z.B. Zeitverzug bei der Kostenanerkennung und reduzierter Benchmarkingwert), tritt der Nutzen in Form einer verbesserten Erlössituation in der Regel zeitverzögert auf (z.B. reduzierter Reinvestitionsbedarf und Qualitätsverbesserungen). Allerdings ist ebenfalls zu konstatieren, dass der bestehende Regulierungsrahmen bereits viele dieser durch Smart Grids intendierten Wirkungen adressiert (z.B. in Form von entsprechenden Parametern im Benchmarking und im Erweiterungsfaktor).
Da momentan noch relativ unklar ist, wie sich entsprechende Maßnahmen auf die Kostenstrukturen des Netzbetriebs auswirken werden, wird ein zweistufiges Vorgehen vorgeschlagen. In einem ersten Schritt sollten analog der existierenden Forschungsförderung Demonstrationsprojekte gefördert werden. Die während dieser Versuchsphase gewonnenen Erkenntnisse können in einem zweiten Schritt genutzt werden, um den bestehenden Regelungsrahmen entsprechend anzupassen.
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