Kostenstandards in der Ex-Post-Preiskontrolle im Postmarkt (Nr. 368) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Kostenstandards in der Ex-Post-Preiskontrolle im Postmarkt (Nr. 368)

Kostenstandards in der Ex-Post-Preiskontrolle im Postmarkt

Zusammenfassung

Seit der vollständigen Öffnung des deutschen Briefmarktes zum 1. Januar 2008 unterliegt ein Großteil der Produkte der Deutschen Post lediglich der Ex-Post-Kontrolle. Seitdem ist ein zunehmender Preiswettbewerb bei Geschäftskundenprodukten zu verzeichnen. Die Überprüfung der Kostenorientierung ist ein zentrales Element zur Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Entgelten in der nachträglichen Entgeltkontrolle.

Die Studie untersucht zunächst, welche Kostenstandards in der Ex-Post-Missbrauchskontrolle im In- und Ausland angewendet werden. Anschließend erörtert sie konkrete Probleme bei der Bestimmung bzw. Überprüfung von Kosten im Postmarkt und identifiziert Lösungsmöglichkeiten.

Das europäische wie auch das deutsche Wettbewerbsrecht bestimmen (zumindest explizit) keine Kostenstandards. In der Rechtsprechung zur nachträglichen Missbrauchskontrolle werden Preise unterhalb der durchschnittlichen variablen Kosten (AVC) immer als missbräuchlich eingestuft; Preise unterhalb der Durchschnittskosten (AC) werden nur dann als missbräuchlich eingestuft, wenn eine nachgewiesene Verdrängungsabsicht besteht. Bei einem Großteil der untersuchten Fälle im Postsektor wurden die langfristigen durchschnittlichen Inkrementalkosten (LRAIC) als Kostenmaßstab verwendet.

Im deutschen Postmarkt ist der bei der Ex-Post-Kontrolle anzuwendende Kostenstandard im Postgesetzes nicht eindeutig geregelt. Die BNetzA hat in verschiedenen Missbrauchsverfahren die sog. Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL) aus der Ex-ante-Regulierung als Kostenmaßstab angewendet. Die KeL beruhen auf dem Kostenmaßstab der LRAIC, ergänzt um einen Gemeinkosten- und Gewinnzuschlag. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb dieser Kostenstandard gewechselt werden sollte. Um allerdings rechtsverbindliche Klarheit zu schaffen, sollten die KeL daher als Kostenstandard auch für die Missbrauchsaufsicht im Postgesetz verankert werden.

Unsere Untersuchung kommt im Zusammenhang mit der Anwendung von Kostenstandards zu folgenden weiteren Empfehlungen für die Ex-Post-Kontrolle im Postmarkt:

  • Die Altlasten-Sonderbehandlung im Postgesetz sollte (zumindest für Ex-Post-Verfahren) gestrichen werden: Die sog. Altlasten sollten in der Ex-post-Kontrolle wie übrige Kosten verursachungsgerecht zugerechnet werden. Die bisherige Sonderbehandlung hat es der DPAG erlaubt, erhebliche Kostenbestandteile bei Kostennachweisen für die Ex-Post-Kontrolle nicht zu berücksichtigen.
     
  • Die gesetzlich vorgeschriebene getrennte Rechnungsführung sollte wirksam und transparent überprüft werden (jährliche Berichte über Kostenkonten sowie regelmäßige Prüfberichte an die BNetzA).
     
  • Gemeinkosten sollten weitestgehend Produkten zugerechnet werden. Zurechnungsregeln sollten unter Mitwirkung der BNetzA bestimmt werden. Dabei kann eine öffentliche Diskussion und mehr Transparenz über die Zuteilregeln helfen.
     
  • Die Rechte der BNetzA zur Anforderung von Kosten- und Vertragsunterlagen sollten gestärkt werden. 

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.