Kundenbindungsansätze im deutschen TK-Markt im Lichte der Regulierung (Nr. 377) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Kundenbindungsansätze im deutschen TK-Markt im Lichte der Regulierung (Nr. 377)

Kundenbindungsansätze im deutschen TK-Markt im Lichte der Regulierung

Zusammenfassung

Kundenbindungsmaßnahmen sind besonders im Hinblick auf nicht wachsende bzw. schrumpfende Märkte aus dem heutigen modernen Marketinginstrumentarium von Unternehmen nicht mehr wegzudenken.

Aus regulatorischer Sicht kann der Einsatz von Kundenbindungsmaßnahmen insbesondere bei SMP zu Wettbewerbsproblemen führen. Anhand konkreter Kundenbindungsmaßnahmen (Mindestvertragslaufzeiten, Gewährung von temporären Preisnachlässen und Bündelung von Diensten) wurde untersucht, inwieweit diese im Falle von SMP ein Risiko für den Wettbewerb bedeuten und regulatorisches handeln auslösen sollten.

Bei Mindestvertragslaufzeiten stellen weniger die anfängliche Mindestvertragslaufzeit ein wettbewerbliches Problem dar, als vielmehr die automatische Vertragsverlängerung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Im Gegensatz zu Mindestvertragslaufzeiten, bei denen Kunden häufig von Rabatten profitieren, bieten automatische Vertragsverlängerungen in der Regel keinen zusätzlichen Nutzen für den Kunden, sondern erhöhen lediglich die Wechselbarrieren.

In Kombination mit Mindestvertragslaufzeiten bieten Anbieter ihren Kunden häufig temporäre Preisnachlässe an. Setzen SMP Betreiber temporäre Preisnachlässe ein, um ihre Position im Markt zu verteidigen, können jedoch Wettbewerbsprobleme wie Markteintrittsbarrieren bzw. Margin Squeeze (MS) Situationen entstehen, welchen mittels geeigneter Maßnahmen entgegengewirkt werden sollte. Grundsätzlich sollten temporäre Preisnachlässe deshalb im Rahmen von MS-Tests Berücksichtigung finden.

Schließlich kann die Bündelung von Diensten als Kundenbindungsmaßnahme im Einzelfall zu Wettbewerbsproblemen führen, wenn sie durch einen SMP Betreiber mit der Absicht der Marktmachtübertragung oder zur Verschleierung von Preis-Kosten-Scheren eingesetzt wird. Aus regulatorischer Sicht sollte deshalb stets die technische und wirtschaftliche Replizierbarkeit von Bündelangeboten gewährleistet sein.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.

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