Kostensenkungspotenziale für Glasfaseranschlussnetze durch Mitverlegung mit Stromnetzen (Nr. 390) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Kostensenkungspotenziale für Glasfaseranschlussnetze durch Mitverlegung mit Stromnetzen (Nr. 390)

Kostensenkungspotenziale für Glasfaseranschlussnetze durch Mitverlegung mit Stromnetzen

Zusammenfassung

Der Tiefbau ist der größte Kostentreiber bei der Verlegung von Festnetzinfrastrukturen für Telekommunikationsnetze. Um die Kosten für neue, glasfaserbasierte Breitbandnetze zu senken und den Breitbandausbauzielen der Bundesregierung näher zu kommen, bietet sich die Mitverlegung neuer Glasfasernetze mit anderen Infrastrukturen an. Die Bundesnetzagentur hat am 27.8.2012 einen Leitfaden zur Mitverlegung von Glasfaserleitungen entlang neu errichteter oder erneuerter Stromleitungen veröffentlicht. Dieser klärt die Randbedingungen, unter denen ein solches Mitverlegen möglich ist und gibt den Rahmen zur Zuordnung der Kosten auf das eine oder das andere Netz (Strom- oder Telekommunikationsnetz) vor. Ziel einer solchen Mitverlegung ist, sowohl die Kosten für das Stromnetz als auch die Kosten für das Telekommunikationsnetz (Next Generation Access, NGA) durch die gemeinsame Verlegung und Nutzung des anteilsmäßig höchsten Kostenblocks der Tiefbauarbeiten zu senken. Für das Telekommunikationsnetz bedeutet diese Senkung der Kosten effektiv eine Vergrößerung des Bereiches, in dem ein Fibre-To-The-Home (FTTH) Netz profitabel ausgebaut werden kann. Für das Stromnetz bedeutet der Leitfaden Klarheit dahingehend, was bei einer derartigen gemeinsamen Verlegung angemessener Weise in die (regulierten) Netzentgelte eingerechnet werden darf. So wird eine Quersubventionierung des einen wettbewerblich betriebenen Telekommunikationsnetzes oder des anderen regulierten Stromverteilnetzes vermieden.

Unsere Untersuchung geht hypothetisch davon aus, dass der gesamte Ausbau von Glasfasernetzen in Form der Mitverlegung mit den Stromverteilnetzen entsprechend deren Erneuerungsbedarf erfolgt. Dies wird nicht der Realität entsprechen, beschreibt aber das Potential, das in einem derartigen Vorgehen enthalten ist und ermöglicht so Vergleiche mit unserer Vorgängerstudie aus dem Jahr 2011.

Um den ökonomischen Einfluss der Mitverlegung von Glasfaser- mit Stromnetzen quantitativ zu bestimmen, werden in dieser Studie zunächst unterschiedliche Kostenallokationsverfahren für die Aufteilung der Tiefbaukosten bei gemeinsamer Grabennutzung analysiert und eines für die Berechnungen ausgewählt. Unter Berücksichtigung der Zusatzkosten durch den größeren Graben bei gemeinsamer Verlegung ergibt sich eine effektive Investitionsersparnis von rund 30% beim Tiefbau, was insgesamt zu einer Einsparung von mehr als 20% pro Anschluss für das TK-Netz führt. Auch für das Stromverteilnetz ergeben sich Einsparungen, die jedoch in dieser Studie nicht Gegenstand der Betrachtung sind.

Mit dem WIK NGA-Modell wurden dann Vergleichsrechnungen durchgeführt, welche weitgehend den Parametersatz der vorherigen Untersuchung des WIK zum Investitions- und Subventionsbedarf eines flächendeckenden Glasfaserausbaus in Deutschland wiederverwenden. Mit diesem Parameterset und den mit Hinblick auf die Mitverlegung modifizierten Tiefbauinvestitionswerten ergeben sich folgende Ergebnisse:

  • Das Investitionsvolumen für das flächendeckende rein passive FTTH-Punkt zu Punkt Anschlussnetz sinkt von 53 Mrd. € auf 41 Mrd. €, was im Landesdurchschnitt etwas weniger als 1000€ pro „Home Passed" entspricht.
     
  • Die Gesamtinvestitionen bei 70% Penetration sinken von 73 Mrd. € auf 56 Mrd. €, was im Landesdurchschnitt einem Investitionswert von rund 1900€ pro aktivem Kunden („Home Connected") entspricht.
     
  • Ein FTTH-Ausbau ist bis Cluster 15 profitabel ~ 75% der dt. Teilnehmer (ursprünglich nur bis Cluster 7, ~35%).
     
  • Es sind rund 4 Mrd. € Investitionszuschüsse nötig, um einen flächendeckenden Ausbau zu realisieren, davon über 3 Mrd. € in den letzten beiden Clustern (ursprünglich insgesamt 14 Mrd. €). Umgerechnet pro aktiven Anschluss entspricht das im letzten Cluster ca. 1.400€ (ursprünglich 2.300€).
     
  • In Sensitivitätsrechnungen wurde der Effekt eines niedrigeren ARPUs (Average Revenue Per User) auf Profitabilität und Subventionsbedarf quantifiziert. Bei einem ARPU von 36€ statt 38€ sinkt die Zahl der profitablen Cluster von 15 auf 11 und es ergibt sich ein Zuschussbedarf von insgesamt 5,5 Mrd. € statt 4 Mrd. €.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.

Autoren

  • Dr. Thomas Plückebaum
  • Stephan Jay