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Implikationen der Internationalisierung von Telekommunikationsnetzen und Diensten für die Nummernverwaltung (Nr. 393)

Implikationen der Internationalisierung von Telekommunikationsnetzen und Diensten für die Nummernverwaltung

Zusammenfassung

Die Verfügbarkeit von adäquaten Nummernressourcen ist eine entscheidende Voraus-setzung für die Weiterentwicklung und das Wachstum von Telekommunikationsmärkten und –diensten. Neue Geschäftsmodelle, wie Machine-to-Machine (M2M) und VoIP, verändern die Nachfrage nach Nummern. Der veränderte Nummernbedarf stellt Regulierungsbehörden weltweit vor neue Herausforderungen im Bereich der Nummerierung, insbesondere bei den E.164 und E.212-Nummern.

  • E.164 ist nach der Empfehlung E.164 der ITU der am meisten benutzte Adressierungsstandard für Rufnummern von öffentlichen Kommunikationsnetzen. In E.164 ist festgelegt, aus welchen Bestandteilen eine Telefonnummer besteht und wie viele Stellen sie enthalten darf. Dieses standardisierte Rufnummernschema bildet das Regelwerk für die internationalen Rufnummern.
     
  • E.212 ist gemäß der Empfehlung E.212 der ITU eine Internationale Kennungen für Mobile Teilnehmer (International Mobile Subscriber Identity, IMSI). E.212-Nummern werden für mobile drahtlose und drahtgebundene Dienste zur Adressierung von Teilnehmern benötigt und haben internationale Gültigkeit und Bedeutung.

Die vorliegende Studie zeigt, welche Implikationen diese Entwicklungen für die nationalen Nummernverwaltungen haben. In mehreren Ländern wird aufgrund der Entwicklungen neuer Geschäftsmodelle ein Engpass insbesondere bei den Mobile Network Codes (MNCs) von E.212-Nummern erwartet. Zudem wollen international aufgestellte M2M- und VoIP-Anbieter ihre Dienste gleichzeitig in mehreren Ländern anbieten. Insbesondere bei E.164-Nummern steht deshalb ein extraterritorialer Einsatz der Nummern im Vordergrund der Diskussionen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, bieten sich für die Verwaltung von E.212-Nummern und E.164-Nummern verschiedene Handlungsmöglichkeiten an.

Um die Gefahr einer Nummernknappheit bei MNCs zu begegnen, ist eine technische Proxy-Lösung, wie sie die Niederlande derzeit eingeführt hat, ohne große regulatorische Anpassungen im Markt umsetzbar. Alternative Lösungen erfordern einen höheren Aufwand im Hinblick auf technische und regulatorische Anpassungen oder eine Harmonisierung auf internationaler Ebene.

E.164-Nummern sind, obwohl nicht explizit in den Empfehlungen der ITU erwähnt, für einen geographischen Einsatz ausgelegt. Nummernpläne und Zuteilungsregeln erfüllen grundsätzlich die Bedürfnisse der nationalen Märkte, und die Gesetzgebungen von verschiedenen Ländern unterscheiden sich deutlich. Eine grundsätzliche Erlaubnis für die extraterritorialen Nutzung von E.164-Nummern geht mit erheblichen rechtlichen und technischen Hindernissen einher. Eine Anpassung bestehender Regelungen kann ausschließlich über einen weltweiten Konsens über die ITU erfolgen.

Mittel- bis langfristig ist ein Durchbruch bei der Embedded SIM (eSIM) Technologie zu erwarten, welche sowohl Auswirkungen auf die Nutzung von E.212-Nummern als auch E.164-Nummern haben wird. Ende 2013 wurden gemeinsame technische Standards durch die GSMA verabschiedet. M2M-Anbieter können durch den Einsatz von eSIM einfacher zwischen Netzbetreibern wechseln. Gleichzeitig vereinfacht die eSIM eine länderübergreifende Nutzung von beispielsweise M2M-Anwendungen. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Connected Cars, wäre ein grenzüberschreitender Einsatz denkbar, ohne dass internationale Roaminggebühren anfallen. Bei einer flächendeckenden Nutzung von eSIM besteht die Möglichkeit einer effizienteren Nutzung von E.212 und E.164 Nummernkapazitäten – durch eine temporäre Nutzung von E.212 und E.164 Nummern könnte die Anzahl ungenutzter Nummernkapazitäten reduziert werden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass größere Anpassungen der bestehenden Regelungen für die Nummernverwaltung von E.212-Nummern und E.164-Nummern unter diesen Umständen nicht notwendig sein werden. Kurz- bis mittelfristig können nationale Regulierungsbehörden bei Bedarf (z.B. bei der Gefahr einer Nummernknappheit) Maßnahmen ergreifen. Vor dem Hintergrund der weiteren Verbreitung von eSIM und einer möglichen zukünftigen Migration zu IPv6 sollten nationale Regulierungsbehörden die Marktentwicklungen weiterhin genau beobachten, um Regulierungsmaßnahmen im Bedarfsfall anzupassen.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.

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