Zusammenfassung
Das Internet der Dinge (IoT – Internet of Things) und Machine-to-Machine (M2M)-Kommunikation werden in Zukunft zunehmend bedeutender werden. In unterschiedlichen Branchen ist zu erwarten, dass derartige Anwendungen zum Einsatz kommen werden. In der Autoindustrie wird dies bei der Umsetzung des autonomen Fahrens und bei automatischen Produktionsprozesssteuerungen sein. Im Energiesektor spielt IoT bei der Umsetzung der Digitalisierung der Energiewende, beispielsweise in Gestalt von Smart Grids und Smart Meter eine bedeutende Rolle.
Viele IoT-Anwendungen basieren auf einer drahtlosen Kommunikation. Hierzu bedarf es der Nutzung der Frequenzen, über die die Daten übermittelt werden können. Der jeweilige Nutzer in Deutschland benötigt hierzu Frequenznutzungsrechte, die von Seiten der Bundesnetzagentur erteilt werden, und die konform sind mit europäischen und internationalen Vereinbarungen zu den Nutzungsbedingungen. Aktuell nutzt das IoT und M2M-Kommunikation primär Schmalband-Anwendungen. Dazu bedarf es lediglich Frequenzen, die in Deutschland allgemein zugeteilt sind. Technische Standards, die hierzu verwendet werden sind Bluetooth oder WiFi. Zukünftig steigen die Anforderungen an die Übertragungstechnologien beispielsweise mit Blick auf Latenzzeit, Indoor-Versorgung, Schwarzfall etc. Bei besonders kritischen Anwendungen kann es daher erforderlich sein, dass hochwertige Frequenzen in niedrigen Frequenzlagen benötigt werden und die Exklusivität des Nutzungsrechtes erforderlich ist, um Investitions- und Planungssicherheit und haben, und die erforderlichen Eigenschaften für die jeweiligen Anwendungen garantieren zu können. Andere IoT-Anwendungen, die nur zeitweise und räumlich begrenzt aktiv sind, und weniger hohe technische Anforderungen haben, können ggf. auch im Rahmen eines Frequenz-Sharing-Regimes in mittleren Frequenzlagen ihren Frequenzbedarf abdecken.
Die Herausforderung für die Frequenzmanagementbehörden auf nationaler und europäischer Ebene bestehen hierbei darin, Frequenzbereiche zu identifizieren, in denen IoT-Anwendungen zulässig sein sollen und hierfür adäquate Frequenznutzungsbestimmungen sowie effektive Frequenzzuteilungsregime festzulegen. Angesichts einer Fülle von technischen Standards, die zum Teil noch in der Entwicklung sind, und einer Vielzahl von möglichen Anwendungen, mit unterschiedlichem Anforderungsprofil und einer hohen Unsicherheit in Bezug auf die Entwicklung der tatsächlichen Nachfrage, sind die Rahmenbedingungen hierzu sehr komplex. In dem vorliegenden Diskussionsbeitrag werden die aktuelle Situation mit Blick auf IoT-Anwendungen und deren Anforderungen, aktuelle technischen Standards zur Ermöglichung von IoT-Anwendungen sowie die potentiellen Nachfrageentwicklungen indikativ dargestellt. Gleichzeitig werden Maßnahmen auf der europäischen Ebene angeführt, die den Prozess der Diffusion von IoT begleiten sollen. Diese beschränken sich nicht nur auf frequenzpolitische Maßnahmen, wenngleich dies ein primärer Fokus ist. Vor diesem Hintergrund werden aktuelle frequenzpolitische Initiativen und Maßnahmen mit Blick auf IoT auf der europäischen Ebene dargestellt. Ferner präsentieren wir die frequenzpolitischen Initiativen und Ansätze zur Förderung von M2M-Diensten in Großbritannien detaillierter. Anschließend werden spezifische frequenzpolitische Herausforderungen für die Bundesnetzagentur mit Blick auf IoT diskutiert.
Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.