Frequenzmanagement: Frequenzpolitik zur Ermöglichung von 5G-Campus-Netzen in ausgewählten Ländern (Nr. 452) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Frequenzmanagement: Frequenzpolitik zur Ermöglichung von 5G-Campus-Netzen in ausgewählten Ländern (Nr. 452)

Eine Darstellung der Frequenzmanagementpolitik der nationalen Frequenzbehörden in Europa, China, Südkorea und den Vereinigten Staaten von Amerika, die darauf ausgerichtet ist, lokale dezidierte private 5G-Netze zu ermöglichen bzw. zu fördern, ist der Inhalt dieses Diskussionsbeitrags.

Zusammenfassung

Der neue Mobilfunkstandard 5G eröffnet im Vergleich zu den bisherigen Mobilfunktechnologien neue Anwendungsmöglichkeiten über Sprachtelefonie und mobiles Breitband hinaus. Aufgrund der technischen Features und funktionalen Eigenschaften der neuen Funktechnologie und Systemarchitektur geht man davon aus, dass 5G insbesondere geschäftlich in den Bereichen Intelligente Mobilität, Industrie 4.0, Intelligente Versorgungsnetze, Logistik, E-Health oder in der Landwirtschaft einsetzbar ist. Hier wird auch das wirtschaftliche Potential des neuen Standards gesehen. Neben dem Angebot von Telekommunikationsdiensten auf Basis von 5G in der Fläche, versprechen sich gewerbliche Anwender von so genannten „Campus-Netzen" eine besondere Bedeutung bei der Digitalisierung von Wertschöpfungsprozessen. 5G-Campus-Netze werden in einer breiteren Öffentlichkeit insbesondere im Kontext von Industrie-4.0-Anwendungen diskutiert. Frequenzzuteilungen der für 5G relevanten Frequenzen sind von Seiten der Frequenzmanagementbehörden im Gange, vorwiegend Auktionen, bei denen nationale Frequenznutzungsrechte vergeben werden. Einige Frequenzmanagementbehörden fördern jedoch gezielt die Möglichkeit der Errichtung eigenständiger lokal dezidierter 5G-Netze, die dann als 5G-Campus-Netze bezeichnet werden. Beispielsweise Deutschland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich teilen lokal Frequenznutzungsrechte zu. Hierbei erhalten Unternehmen die Möglichkeit, Frequenznutzungsrechte für den Einsatz auf ihrem Betriebsgelände zu erwerben und eigene 5G-Campus-Netze bedarfsgerecht selbst mit eigenen exklusiven Frequenznutzungsrechten zu errichten und zu betreiben. Das könnte einen Paradigmenwechsel in der Frequenzpolitik mit der Folge darstellen, dass neue Anbieter und Nachfrager die bisher durch nationale Anwendungen charakterisierten Mobilfunkmärkte betreten.

Ziel des vorliegenden Diskussionsbeitrags ist die Darstellung der Frequenzmanagementpolitik der nationalen Frequenzmanagementbehörden in Europa, China, Südkorea und den Vereinigten Staaten von Amerika, die darauf ausgerichtet ist, lokale dezidierte private 5G-Netze zu ermöglichen bzw. zu fördern. Diese Informationen wurden primär im Rahmen einer Befragung der Frequenzmanagementbehörden von Seiten der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit dem WIK eruiert.

Es zeigt sich, dass das Frequenzmanagement in Europa zunehmend darauf ausgerichtet ist, dass Unternehmen und Institutionen lokal die Möglichkeit erhalten, mit eigenen Frequenznutzungsrechten 5G-Campus-Netze errichten zu können. Als Vorreiter in Europa stellen Deutschland und das Vereinigte Königreich hierzu exklusiv Frequenznutzungsrechte lokal zur Verfügung. Die Bundesnetzagentur 100 MHz im Bereich 3,6 GHz, Ofcom in verschiedenen Frequenzlagen (1.781,7 – 1.785 MHz gepaart mit 1.876,7 – 1.880 MHz „gemeinsam genutzte 1800-MHz-Frequenzen", 2.390 – 2.400 MHz, 3,8 – 4,2 GHz und 24,25 – 26,5 GHz (indoor)). Ofcom ermöglicht somit den Unternehmen, ein aus ihrer Sicht optimales Frequenzportfolio aus verschiedenen Frequenzlagen zu nutzen. Andere Frequenzmanagementbehörden befinden sich noch in der Entscheidungsfindung.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.