Die Negativauktion als ein Instrument zur Versorgung weißer Flecken  mit Mobilfunkdiensten (Nr. 463) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Die Negativauktion als ein Instrument zur Versorgung weißer Flecken mit Mobilfunkdiensten (Nr. 463)

Negativauktionen zur Schließung weißer Flecken im Mobilfunk werden im Detail regulierungsökonomisch untersucht und mit anderen Instrumenten wie freiwillige Verpflichtungen, Versorgungsauflagen bei Frequenzvergaben und staatlicher Mobilfunkförderung verglichen.

Zusammenfassung

Eine Weiße-Flecken-Auktion ist ein Verfahren, Unternehmen zu bestimmen, die die Flächendeckung mit leistungsstarken Mobilfunkdiensten sicherstellen. Mit der Weiße-Flecken-Auktion würden in einem transparenten, nachvollziehbaren und diskriminierungsfreien Verfahren Unternehmen bestimmt, die die Versorgung bisher unversorgter Haushalte bzw. Gebiete gegen den Erhalt der geringsten Fördersumme vornehmen. In einer solchen Versteigerung bieten die Unternehmen freiwillig für eine Versorgungsverpflichtung exakt bestimmter weißer Flecken (unversorgte Gebiete), die mit einer im Vorfeld festgelegten maximalen Kompensationszahlung verbunden ist. Sie müssen dann, wenn sie die Versorgungspflicht für das Gebiet ersteigern, die spezifischen Versorgungsauflagen erfüllen. Daher setzt die Auktion neben der exakten Bestimmung der weißen Flecken auch konkrete Vorgaben zur gemeinsamen Netznutzung, die von staatlicher Seite bspw. der Bundesnetzagentur festzulegen sind, zwingend voraus.

Internationale Erfahrungen und eigene konzeptionelle Überlegungen zeigen, dass Weiße-Flecken-Auktionen durchaus eine Option darstellen, objektiv, transparent, diskriminierungsfrei und nachvollziehbar eine Versorgung weißer Flecken durch den Mobilfunknetzbetreiber zu generieren, der dies am effizientesten tun kann.

Das Design einer Negativauktion muss so ausgestaltet sein, dass die maximalen Kompensationsbeträge für die weißen Flecken bzw. Cluster eine Anreizwirkung zur Teilnahme an der Auktion entfalten. Zur Berechnung sind analytisch und empirisch fundierte Methoden erforderlich. Eine hinreichende Feststellung der relevanten Kosten kann einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen.

Die Überprüfung der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen ist im Anschluss an die Auktion zwingend erforderlich. Eine Verzögerung oder Nichteinhaltung der eingegangenen Versorgungsverpflichtungen muss effektiv, beispielsweise durch monetäre Pönalen, sanktioniert werden können. Diese Vorgaben lassen sich im Vergleich zu vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig umsetzen.

Neben der Weiße-Flecken-Auktion gibt es noch andere Maßnahmen, die auf eine Versorgung der weißen Flecken hinwirken. Mobilfunkförderprogramme, wie sie derzeit auf Bundesebene aber auch auf Länderebene (derzeit in Bayern und Hessen) in Deutschland starten, sind auch darauf ausgerichtet, mobiles Breitband in unversorgten Gebieten bereitzustellen. Ferner ist es möglich, im Rahmen von Frequenzvergaben, entsprechende Versorgungsverpflichtungen aufzuerlegen. Eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Versorgung weißer Flecken geht initiativ von den Unternehmen aus. Diese Maßnahmen zur Implementierung einer Versorgung weißer Flecken haben Vor- und Nachteile.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.