Zusammenfassung
Durch die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturelementen, bezeichnet als Infrastructure Sharing, können Mobilfunknetzbetreiber Kosteneinsparungen realisieren. Diese sind in ihrer Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig, bspw. davon, welche und wie viele Netzelemente gemeinsam genutzt werden, ob die Kooperationsvereinbarung für bereits bestehende Standorte getroffen wird oder für einen koordinierten Aufbau neuer Standorte, wie hoch die Nachfrage ist oder wie viel freie Kapazitäten in den bestehenden Netzabschnitten zur Verfügung stehen.
Vor dem Hintergrund des beginnenden 5G Roll-outs stellt sich im Rahmen politischer, öffentlicher Diskussionen die Frage, wie der hohe Investitionsbedarf, der vor allem aufgrund neuer Mobilfunkstandorte nötig ist, für den 5G Ausbau bewältigt werden kann. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, die Kosten für den einzelnen Betreiber durch Infrastructure Sharing zu reduzieren – zumindest für Gebiete, in denen der Roll-out besonders teuer bzw. die Nachfrage gering ist.
Infrastructure Sharing ist im Mobilfunk in allen europäischen Ländern seit vielen Jahren gelebte Praxis. Das gilt allerdings nur für das Teilen passiver Netzelemente wie Masten. Aktives Infrastructure Sharing, welches zusätzlich zum passiven Infrastructure Sharing das Teilen von elektronischen Elementen wie Antennen beinhaltet, ist weniger verbreitet. Allerdings bestehen zwischen den Ländern diesbezüglich starke Unterschiede. In Deutschland bestehen fast ausschließlich passive Sharing Vereinbarungen, während zum Beispiel in Schweden seit Jahren auch in größerem Umfang aktives Infrastructure Sharing stattfindet.
Den Kostenvorteilen und damit verbundenen Effekten wie bspw. einem schnelleren Roll-out, die durch Infrastructure Sharing realisiert werden können, stehen auch Nachteile gegenüber. Die Gefahr der Wettbewerbsreduzierung, zum Beispiel aufgrund einer geringeren Differenzierung der Betreiber über die Netzabdeckung bei großflächigem Sharing, ist einer der Gründe, die für einen eher zurückhaltenden Umgang mit aktivem Infrastructure Sharing sprechen. Darüber hinaus wird vielfach das Risiko langfristig we-niger redundanter Infrastrukturen genannt, wenn es um das „richtige“ Maß an Infrastructure Sharing geht.
Regulatorische Vorgaben zum Infrastructure Sharing müssen daher eine Abwägungsentscheidung zwischen den Vor- und Nachteilen treffen. Darüber hinaus muss der rechtliche Rahmen für umfangreiche und/oder intensive Infrastructure Sharing Verein-barungen passende Rahmenbedingungen setzen, die weitere Marktteilnehmer außerhalb der Kooperation schützen und somit den Wettbewerb erhalten. Dies wiederum kommt den Verbrauchern zu Gute. Neben den regulatorischen Vorgaben und Rahmenbedingungen zum Infrastructure Sharing besitzen u.a. die Motivation der Marktakteure und die Marktstruktur Relevanz dafür, wie viele Kooperationen und welche Art von Kooperationen zum Infrastructure Sharing sich in einem Land etablieren.
Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, das Thema Infrastructure Sharing unter Einbezug von ausgewählten Länderstudien vor dem Hintergrund der Einführung der 5G Technologie von seinen unterschiedlichen Seiten zu beleuchten, um eine Diskussionsgrundlage für regulatorische und wettbewerbspolitische Entscheidungen zu bieten. Den Hauptteil der Arbeit stellen eigene Berechnungen zu möglichen Einsparungspotentialen durch Infrastructure Sharing für verschiedene Szenarien im Rahmen der Einführung von 5G dar. So kann ein Abwägungsgrund in der Frage nach dem regulatorischen Umgang mit Infrastructure Sharing, nämlich der der Kostenvorteile für die beteiligten Unternehmen, quantifiziert werden und damit die Entscheidungsfindung unterstützen.
Wie unsere Berechnungen zeigen, können je nach Technologie (4G/5G) beim Sharing zwischen zwei Mobilfunknetzbetreibern in einem Greenfield-Ansatz beim RAN-Sharing Kosten in einer Größenordnung von ca. 16 - 22 Prozent eingespart werden. Beim Roaming liegt das Einsparungspotential um etwa 3 Prozentpunkte höher und beträgt 19 – 25 Prozent. Im RAN werden somit die größten Kosteneinsparungen erzielt. Wenn drei Betreiber sich ein Netz teilen, sind die Einsparungen entsprechend höher. Durch eine Erweiterung der Kooperation auf das gesamte Netz (National Roaming) ergeben sich variierend je nach Zahl der Sharing-Partner im Vergleich zum RAN-Sharing nur noch geringe zusätzliche Einsparungen. Technologieübergreifend betrachtet ist 5G effizienter als 4G und damit kostengünstiger – auch sind die Sharing Ersparnisse bei 5G höher als bei 4G.
Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.