Nr. 486: Politische und regulatorische Ansätze zur Verlängerung der Nutzungsdauer von Smartphones
Im Zuge eines steigenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsbewusstseins rückt das Thema Kreislaufwirtschaft auch in der Telekommunikationsbranche immer stärker in den Fokus der öffentlichen und politischen Diskussionen. Mit Blick auf kundenseitig genutztes Telekommunikationsequipment kommt in diesem Zusammenhang insbesondere Smartphones eine hohe Relevanz zu, da diese einerseits wertvolle und seltene Rohstoffe enthalten, andererseits aber häufig vergleichsweise kurz genutzt und selten repariert werden.
Entscheidend für eine lange Lebensdauer von Smarthones sind insbesondere die Haltbarkeit und die Reparierbarkeit by Design. Zugleich muss aufseiten der Verbraucher die Bereitschaft und Fähigkeit gegeben sein, nachhaltigen Smartphones bei der Kaufentscheidung den Vorzug zu geben, defekte Produkte reparieren zu lassen und Geräte möglichst lange zu nutzen oder sie alternativ einer Zweitverwendung zuzuführen.
Der vorliegende Diskussionsbeitrag beschäftigt sich mit regulatorischen und politischen Ansätzen zur Verlängerung der Nutzungsdauer von Smartphones in Deutschland, anderen EU-Mitgliedsstaaten, den USA sowie auf EU-Ebene.
Der Fokus der Betrachtung liegt dabei insbesondere auf den Maßnahmen, die die EU-Kommission im Rahmen der Umsetzung des im März 2020 angenommenen neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft plant. Zu den wichtigsten Maßnahmen, die speziell Smartphones und Tablets betreffen, zählen die Ende August 2022 veröffentlichten Entwürfe für eine Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tabletts sowie für eine delegierte Verordnung für eine Energieverbrauchskennzeichnung von Mobiltelefonen und Tablets. Die Kommission nimmt hiermit wichtige Weichenstellungen zur Förderung von Reparaturen und für die Verlängerung der Nutzungsdauer von Smartphones vor.