Wolrad Rommel
Die Reform des Post- und Fernmeldewesens in Frankreich - Eine Darstellung mit vergleichenden Hinweisen auf das deutsche Poststrukturgesetz
Nr. 63 / März 1991 Zusammenfassung Seit dem 1. Januar 1991 gibt es in Frankreich im Bereich von Post und Telekommunikation zwei neue öffentliche Unternehmen: La Poste und France Télécom. Beide Unternehmen besitzen den Status einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und eine eigenständige vom französischen Staatshaushalt getrennte Wirtschaftsführung. Sie unterstehen der Aufsicht des für Post und Telekommunikation zuständigen Ministers. Die Aufgaben von France Télécom und La Poste sind im neuen Gesetz zur Organisation von Post und Telekommunikation festgelegt. Daneben wird für beide Unternehmen jeweils ein Pflichtenheft (Cahier de charges) erlassen, das ihren gesetzlichen Auftrag konkretisiert. Ein für mehrere Jahre geltender Wirtschaftsplan, der zwischen dem Staat und La Poste beziehungsweise France Télécom ausgehandelt wird, gibt den Unternehmen vor, in welchem Rahmen sich ihre Tarife, Investitionen, Zielsetzungen und Strategien zu bewegen haben. Das Ende Dezember 1990 von der Nationalversammlung verabschiedete Gesetz zur Regulierung der Telekommunikation ergänzt die Reorganisation der französischen Post- und Fernmeldeverwaltung. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen Private im Telekommunikationssektor geschäftlich aktiv werden dürfen und welche ausschließlichen Rechte France Télécom besitzt. Die deutsche Poststrukturreform erweist sich im Verhältnis zur französischen Reform als weitreichender. Erstens ist nach dem Willen des deutschen Reformgesetzgebers auf dem Telekommunikationssektor der Wettbewerb die Regel und das Monopol die Ausnahme. Die französische Reform denkt hingegen im Hinblick auf den Wettbewerb defensiv. Ihm werden engere Grenzen gezogen als in Deutschland. Zweitens: Der Ausgangspunkt der deutschen Reform ist die Idee einer Postverfassung. In Deutschland können Minister und Regierung nur aufgrumd der im Gesetz aufgezählten Befugnisse die geschäftlichen Aktivitäten der Unternehmen der Deutschen Bundespost steuern, sieht man einmal vom Monopolbereich ab. Dagegen kennt die französische Reform von ihrem Ansatz her keine wirkliche Ausgrenzung der Geschäftsführung von France Télécom und La Poste aus dem Einflußbereich des Ministers und der Regierung. Die französische Regierung und der für Post und Telekommunikation zuständige Minister können auf der Grundlage des neuen französischen Organisationsgesetzes weitreichend mit Hilfe des mehrjährigen Wirtschaftsplanes und des Pflichtenheftes das Verhalten von La Poste und von France Télécom entsprechend ihrem politischen Willen regulieren.