Sollte der Postzeitungsdienst zur Pflichtleistung erklärt werden? - Entscheidungshilfen aus wirtschafts- und medienpolitischer Sicht (Nr. 73) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Sollte der Postzeitungsdienst zur Pflichtleistung erklärt werden? - Entscheidungshilfen aus wirtschafts- und medienpolitischer Sicht (Nr. 73)

Sollte der Postzeitungsdienst zur Pflichtleistung erklärt werden? - Entscheidungshilfen aus wirtschafts- und medienpolitischer Sicht

Ulrich Stumpf

Sollte der Postzeitungsdienst zur Pflichtleistung erklärt werden? - Entscheidungshilfen aus wirtschafts- und medienpolitischer Sicht
Nr. 73 / November 1991

Zusammenfassung:

Die Bundesregierung steht vor der Entscheidung, ob sie den Postzeitungs-dienst(PZD) zur Pflichtleistung erklären sollte. Gegenstand dieses Diskussionsbeitrages ist eine Analyse der Entscheidungsgrundlagen. Aus wirtschaftspolitischer Sicht sollte eine postalische Dienstleistung nur dann zur Pflichtleistung erklärt werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens: Der unregulierte Markt führt zu gesamtwirtschaftlich ineffizienten Ergebnissen (Marktversagen) oder außerökonomische politische Zielsetzungen werden verfehlt. Zweitens: Es stehen keine alternativen Instrumente zur Verfügung, die besser als eine postalische Pflichtleistung geeignet wären, um diese Ziele zu erfüllen. Beide Voraussetzungen sind nicht gleichzeitig erfüllt, wie die in diesem Diskussionsbeitrag vorgenommene Analyse zeigt. Der PZD sollte deshalb von der DBP Postdienst künftig als freie Wettbewerbsleistung geführt werden.

Im einzelnen gelangt die Analyse zu den folgenden Schlußfolgerungen. Erstens: In einem unregulierten Markt für Zustelleistungen kommt es nicht zu den befürchteten negativen Auswirkungen. Solange die DBP Postdienst ein flächendeckendes Zustellnetz für Briefsendungen vorzuhalten hat, wird sie dieses zusätzlich auch für die Zustellung von Presseerzeugnissen anbieten, wenn dafür eine Nachfrage besteht; die postalische Zustellung von Presseerzeugnissen ist auch dann nicht gefährdet, wenn diese eine freie Wettbewerbsleistung werden sollte. Die Preiserhöhungsspielräume des PZD in einem unregulierten Markt werden vom Wettbewerb kontrolliert; von besonderer Bedeutung ist die potentielle Konkurrenz eines Alternativen Zustelldienstes(AZD).

Zweitens: Gerade von einem freien Wettbewerbsmarkt ist zu erwarten, daß Zustelleistungen in einer gesamtwirtschaftlich effizienten Weise hergestellt werden. Die ökonomische Analyse gibt auch wenig her, um ein Versagen des Marktes hinsichtlich der Ziele der Informations- und Pressefreiheit, der Pressevielfalt und der Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung nachzuweisen. Aus einer politischen Perspektive mag man allerdings dem Konsum von Presseerzeugnissen eine meritorische Dimension geben; es wäre dann sinnvoll, die Nachfrage nach Zeitungen und Zeitschriften, und insbesondere jene nach kleinauflagigeren Titeln, besonders zu fördern. Eine Pflichtleistung PZD mit ermäßigtem Preisniveau hätte aufgrund der geringen Preiselastizität der Nachfrage nach Presseerzeugnissen allerdings kaum nachfragesteigernde Wirkung. Im Einzelfall könnte durch eine Pflichtleistung das wirtschaftliche Überleben sonst gefährdeter Verlage aber gesichert werden; eine gezielt antikonzentrative Ausgestaltung der Preisstruktur wäre dafür erforderlich.

Drittens: Eine Pflichtleistung PZD wäre, wenn sie mit einer Verringerung des Preisniveaus und/oder einer nicht kostenorientierten Preisstruktur verbunden ist, mit erheblichen volkswirtschaftlichen Effizienzverlusten verbunden. Eine bessere Politik, die sich das wirtschaftliche Überleben einzelner kleinerer Verlage aus Gründen der Pressevielfalt zum Ziel setzt, bestünde darin, ausschließlich diese Verlage mit Finanzierungserleichterungen zu fördern.