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Preisregulierung im Monopolbereich des Postdienstes (vergriffen) (Nr. 92)

Preisregulierung im Monopolbereich des Postdienstes (vergriffen)

Werner Neu, Walpurga Speckbacher, Ulrich Stumpf

Preisregulierung im Monopolbereich des Postdienstes
Nr. 92 / August 1992
(vergriffen)

Zusammenfassung

Die DBP Postdienst verfügt in weiten Teilen des Briefdienstes über Monopolrechte. Aufgabe der Preisregulierung des BMPT ist es, die Kunden von Briefdienstleistungen insbesondere des Monopolbereiches vor einer ungerechtfertigten Erhöhung des Tarifniveaus zu schützen. Die Preisregulierung sollte darüber hinaus aber auch Anreize für ein kostengünstiges, qualitativ befriedigendes und innovatives Dienstleistungsangebot geben, die Eigenwirtschaftlichkeit des Postdienstes sichern helfen sowie dem Unternehmen eine möglichst weitgehende unternehmerische Flexibilität einräumen.

Die Autoren haben in dem vorliegenden Gutachten zwei alternative Regulierungsverfahren auf ihre Eignung untersucht: die Preisregulierung auf der Basis von Kosten und die Price-Cap-Regulierung:

  1. Bei der Preisregulierung auf Kostenbasis schätzt der Regulierer für das folgende Jahr die Kosten, die mit dem Angebot der regulierten Dienstleistungen voraussichtlich verbunden sein werden. Dem Unternehmen wird dann das Tarifniveau genehmigt, das voraussichtlich ausreicht, um die zur Kostendeckung notwendigen Erlöse zu erzielen. Bei diesem Ansatz wird häufig nicht nur darauf abgestellt, daß die Kosten des regulierten Bereiches insgesamt gedeckt werden; häufig werden auch die Tarife einzelner Dienstleistungen auf Basis der voraussichtlichen zugerechneten (Voll-)Kosten festgelegt.

  2. Bei der Price-Cap-Regulierung begrenzt der Regulierer für einen mehrjährigen Zeitraum die jährliche Erhöhungsrate des Tarifniveaus durch eine Obergrenze (Price Cap), die die allgemeine Kosteninflation abzüglich eines Produktivitätsfaktors reflektiert. Dem Unternehmen werden Tarifsteigerungen für einzelne Dienstleistungen automatisch genehmigt, wenn die Erhöhungsrate des Tarifniveaus innerhalb des Price Caps bleibt. Statt einen Price Cap über das Tarifniveau des gesamten regulierten Bereiches zu legen, werden häufig verschiedene Körbe von Dienstleistungen gebildet, um sie einer getrennten Price-Cap-Regulierung zu unterwerfen.


Die Autoren schlagen in dem vorliegenden Gutachten vor, die Tarife von Monopolleistungen der DBP Postdienst mittels des Price Cap-Verfahrens zu kontrollieren. Nach Auffassung der Autoren bietet die Price-Cap-Regulierung gegenüber einer Preisregulierung auf Basis der Kosten gewichtige Vorteile:

  1. Preisregulierung auf Kostenbasis mindert die Effizienzanreize. Werden nämlich Tarife genehmigt, die die Kosten decken, werden die Anreize geschwächt, in effizientere Produktionsverfahren und bessere Produkte zu investieren. Price-Cap-Regulierung vermeidet diese negativen Anreizwirkungen, da es dem Unternehmen erlaubt ist, einen Teil der Produktivitätsgewinne zu behalten.

  2. Eine Preisregulierung auf Kostenbasis stellt erhebliche Informationsanforderungen. Dabei hat der Regulierer immer auch zu überprüfen, ob die vom Unternehmen angewandten Kostenrechnungsmethoden zu verzerrenden Ergebnissen führen oder ob Kosten geltend gemacht werden, die bei effizienter Leistungserstellung nicht entstanden wären. Price Cap-Regulierung ist mit weniger Informationsaufwand möglich: Zu Beginn ist die Price Cap-Formel zu spezifieren, also der Referenzpreisindex zu wählen und der Produktivitätsfaktor festzulegen. Bei der Spezifizierung des Produktivitätsfaktors ist auch die Ausgangshöhe des Tarifniveaus zu würdigen, was zu diesem Zeitpunkt eine Kosten- und Profitabilitätsanalyse des regulierten Bereiches erforderlich macht. Über den Anwendungszeitraum des Price Caps können die Tarife jedoch mit einem Mindestmaß an Informationen kontrolliert werden.


Im einzelnen schlagen die Autoren die folgende Ausgestaltung der Price-Cap-Regulierung vor:

  1. Es sollten zunächst nur solche Dienstleistungen einer Price-Cap-Regulierung unterworfen werden, bei denen die DBP Postdienst über Monopolrechte verfügt.

  2. Um wettbewerbsverzerrende Quersubventionen auszuschließen, die Folge unterschiedlicher Wettbewerbsintensitäten zwischen verschiedenen Dienstleistungsgruppen sein können, sollten drei Körbe gebildet werden:

    • Korb A: Briefdienstleistungen, die ausschließlich oder neben (geschäftlichen Versendern) zu einem bedeutenden Anteil von privaten Haushalten in Anspruch genommen werden. Inlands- als auch Auslandssendungen.

    • Korb B: Briefdienstleistungen, die ausschließlich von geschäftlichen Versendern in Anspruch genommen werden. Nur Inlandssendungen.

    • Korb C: Briefdienstleistungen, die ausschließlich von geschäftlichen Versendern in Anspruch genommen werden. Nur Auslandssendungen.

  3. Alle drei Körbe sollten im Prinzip dem gleichen Price Cap unterworfen werden. Da die Tarife der Dienstleistungen des Korbes A jedoch nicht um einzelne Pfennigsbeträge angepaßt werden können, muß immer ein Erhöhungsbedarf abgewartet werden, der Erhöhungen in Schritten von fünf bzw. zehn Pfennig erlaubt. Die Spezifikation der Price Cap-Formel sollte sicherstellen, daß die aufgrund dieser Restriktion in den vorausgegangenen Jahren nicht wahrgenommenen Erhöhungsspielräume aufgespart und später genutzt werden können.

  4. Als Index für die gesamtwirtschaftliche Inflation schlägt das WIK einen zusammengesetzten Index aus Erzeugerpreisindex der gewerblichen Wirtschaft und dem Index der Tarifgehälter der Angestellten bei Gebietskörperschaften vor. Als Wert für den Produktivitätsfaktor erscheinen 1-2% als angemessen.

  5. Die Price-Cap-Formel sollte über einen Zeitraum von vier Jahren angewendet werden.


Es erscheint sinnvoll, die Price-Cap-Regulierung zu dem Zeitpunkt einzuführen, zu dem die DBP Postdienst dem BMPT die Tarife des neuen Briefkonzeptes zur Genehmigung vorlegt.

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