WIK-Consult hat das Centre for Strategy and Evaluation Services (CSES) zusammen mit EY, Tetra Tech, Asterisk und LE Europe bei der Überprüfung der EU-Verbraucherschutzgesetzgebung im Bereich der digitalen Fairness unterstützt. Das Konsortium überprüfte drei wichtige EU-Verbraucherrichtlinien, nämlich die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG, die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU und die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen einschließlich der Änderungen durch die Modernisierungsrichtlinie (MD) 2019/2161.
WIK-Consult unterstützte mit umfangreichen Fallstudien zu personalisierter Werbung und Preisgestaltung, einschließlich Literaturrecherche, Stakeholder-Interviews und Website-Recherchen zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften.
In Bezug auf personalisierte Werbung kamen wir unter anderem zu dem Schluss, dass trotz bestehender Vorschriften, die die Einwilligung der Verbraucher und Transparenz bei der Personalisierung von Werbung verlangen, die Einhaltung lückenhaft war und die Art und Weise, wie sie umgesetzt wurde, es den Verbrauchern in der Praxis nicht ermöglicht hat, wirklich fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Verbraucher sollten daher eine klare Option erhalten, die keine Personalisierung beinhaltet (auch in der Werbung). Die Studie weist auch auf einen besorgniserregenden Mangel an Transparenz im Online-Umfeld in Bezug auf Suchrankings und versteckte Werbung, z. B. im Rahmen von Influencer-Marketing, hin.
In Bezug auf personalisierte Preise sind wir unter anderem zu dem Schluss gekommen, dass personalisierte Preise und Angebote an sich kein Problem darstellen, bestimmte Praktiken jedoch problematisch sind. Es könnte sinnvoll sein zu prüfen, ob diese Praktiken explizit verboten werden sollten. Dies gilt auch für das Profiling, insbesondere wenn es auf Kinder angewendet wird. Darüber hinaus ist Vorsicht geboten, wenn es darum geht, den Wunsch nach noch mehr Transparenz mit der Gefahr der Informationsüberflutung und den Auswirkungen auf die Nutzererfahrung in Einklang zu bringen. Das Verständnis der Verbraucher, wie Personalisierung angewendet wird, könnte durch den verstärkten Einsatz von Algorithmen und KI weiter erschwert werden.
In beiden Aspekten wird festgestellt, dass die Datenschutzgrundverordnung erhebliche Verbesserungen gebracht hat, aber weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Verbraucher zu schützen und ihnen zu ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Branche selbst sollte mehr tun, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, und es besteht Spielraum für Verbraucherschutzbehörden, konzertiertere Maßnahmen zu ergreifen.. Um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, wird auch vorgeschlagen, die Vielzahl der Vorschriften und verbotenen Praktiken im Zusammenhang mit Profiling und Personalisierung zu straffen, um die Umsetzung und Durchsetzung zu vereinfachen.