Zwischen 2022 und 2023 hat sich die Anzahl der Importsendungen in die EU mit einem Wert unter 150 € auf 2,1 Milliarden Sendungen verdoppelt. Die Masse an Einzelabfertigungen bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die Zollbehörden, der in Kombination mit begrenzten Personalkapazitäten zu Kontrolllücken führen kann.
Mehrere Maßnahmen der EU sollten den Zollprozess digitalisieren und an die veränderten Bedingungen anpassen. Dies stellte besonders Postunternehmen vor die Herausforderung, die traditionell papiergebundene Postverzollung von internationalen Warensendungen zu digitalisieren. Im März 2021 wurde das Import Control System 2 (ICS2) eingeführt, das die Datenverfügbarkeit und -qualität der über den Postweg eingeführten Warensendungen verbessert hat. Im Juli 2021 hat außerdem das Mehrwertsteuer-Digitalpaket die Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer von 22 € aufgehoben und das vereinfachte Verfahren Import One Stop Shop eingeführt, das sich mittlerweile für Sendungen unter 150 € etabliert hat.
Bereits vor den Änderungen gab es große Unterschiede zwischen den europäischen Zollbehörden. Es besteht die Gefahr, dass Unternehmen, die EU-Vorschriften umgehen möchten, diese Unterschiede ausnutzen. Mit einer weiteren umfassenden Zollreform ab 2028 will die EU die Zollverfahren und -kontrollen daher modernisieren, die Zollfreigrenze von 150 Euro abschaffen und besondere Verfahren für den Online-Handel einführen.